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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 725 / DGUV Information 209-031 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Schreinereien/ Tischlereien
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 10/2005; 12/2013)



Archiv 10/2005

Vorbemerkung

Die BG-Information (BGI) Schreinereien/Tischlereien ist das Handbuch für jede Schreinerei/Tischlerei zum Thema "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz". Nur wenn dieses Thema in Ihre Arbeitsorganisation eingebunden ist, werden Sie Erfolg haben, vor allem auch motivierte, arbeitsfähige Mitarbeiter, und damit Ihre Produktivität verbessern und Kosten verringern. Zu Ihrem Erfolg soll diese BGI beitragen. Mit Hilfe des feingliedrigen Inhaltsverzeichnisses gehen Sie dem Problem oder der Frage nach, welches sie gerade lösen wollen, und finden im Text die passenden Hinweise, Empfehlungen und Lösungsvorschläge.

Mit dieser BGI sollen insbesondere hohe Risiken abgebaut werden. Unter Risiko wird in dieser BGI die Wahrscheinlichkeit verstanden, bei einem bestimmten Arbeitsgang (bei einer Tätigkeit) im speziellen Gewerk Schreinereien/Tischlereien Unfälle bestimmter Schwere oder - bei chemischen und physikalischen Einwirkungen - eine Berufskrankheit zu erleiden. Dabei spielt auch die Dauer der Tätigkeit und die Vorsorge gegen Gefährdungen eine wichtige Rolle.

Die Risiken sind in die Gefährdungsstufen I, II und III eingeteilt, die wiederum auf der Auswertung des umfassenden statistischen Materials über Unfälle und Erkrankungen in der Holzwirtschaft beruhen. Es bedeuten:


I (hoch)
Sehr häufig leichtere Unfälle/ Gesundheitsschäden oder relativ oft schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
II (erheblich)
Häufig leichtere Unfälle/Gesundheitsschäden oder relativ selten schwere Unfälle/Gesundheitsschäden zu erwarten.
III (gering)
Selten leichte Unfälle/Gesundheitsschäden oder nur in extremen Ausnahmefällen schwere Unfälle/ Gesundheitsschäden zu erwarten.

Ein hier als gering bewertetes Risiko bedeutet keinesfalls, dass an dem Arbeitsplatz oder Arbeitsgerät sorglos gearbeitet werden kann oder gesundheitliche Belastungen ohne weitere Vorsorge in Kauf genommen werden können. Diese BGI befasst sich nicht mit " Beschaffenheit", diese ist im staatlichen Recht geregelt. In den Bildern wird die jeweilige "empfohlene Regelausführung" dargestellt, wie sie von Herstellern erhältlich ist. Sofern Einrichtungen selbst gebaut werden (z.B. Rahmenpressen), reichen die in dieser BGI gegebenen Hinweise nicht aus. In diesem Fall sowie bei weiteren Fragen zu dieser BGI bitte den Präventionsdienst der BGHM in Anspruch nehmen.

Unter " Prüfen im Betrieb" sind Fragen gestellt, die, wenn sie beantwortet werden, eine Übersicht über sämtliche bestehenden Gefährdungen und die zur Behebung erforderlichen Maßnahmen geben (Gefährdungsbeurteilung nach [ 3]). Diese Fragen sind auch zusammenhängend als "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien" bzw. "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" bei der BGHM erhältlich.

Sie stehen auch als Download-Datei im Internet unter www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/handlungshilfenfuerkleinundmittelbetriebe/schreinereitischlerei.html zur Verfügung.

1. Arbeitsorganisation

1.1 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch Organisation

Unfallhäufigkeit und krankheitsbedingte Ausfallzeiten werden maßgeblich durch die Bereitschaft des Unternehmers und der Führungskräfte beeinflusst, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in die betrieblichen Prozesse und Strukturen zu integrieren.

Risiken für die Beschäftigten können nicht nur von Betriebsmitteln (z.B. Maschinen, elektrischen Anlagen) und Gefahrstoffen ausgehen oder durch körperliche Belastungen entstehen. Zusätzlich müssen auch andere Faktoren mitberücksichtigt werden, z.B. mangelhafte Einweisung, unvollständige Beschreibung der Arbeitsaufgaben, mangelnder Handlungsspielraum, Monotonie der Arbeit und die Arbeitsumgebungsbedingungen.

Eine gut funktionierende betriebliche Arbeitsorganisation mit klaren Zuständigkeiten und die Einbeziehung der Beschäftigten in die Arbeitsgestaltung sind für das Vermeiden oder Verringern von Belastungen von maßgeblicher Bedeutung und tragen nachweislich zu weniger Betriebsstörungen und damit zu einem besseren Betriebsergebnis bei.

Damit der Betrieb auch langfristig leistungsfähig bleibt, muss sich der Betrieb dem Wandel der Arbeitswelt stellen. Schnellere Anpassung an neue Märkte, sich schneller ändernde Produktionsbedingungen und der demographische Wandel sind in der eigenen Personalentwicklung zu berücksichtigen. Belegt ist, dass gerade die Einbeziehung der Beschäftigten in die Arbeitsgestaltung wesentlich für den Erfolg eines Unternehmens ist.

Gute betriebliche Organisation heißt auch, das Wissen und Können der Beschäftigten zu nutzen und zu fördern. So kann zum Beispiel ein erfahrener Mitarbeiter mit einem jungen Beschäftigten gemeinsam Arbeitsaufgaben übernehmen - das sogenannte Tandemmodell. Sie profitieren voneinander. Das höhere Unfallrisiko bei den Jüngeren kann so gesenkt, psychische und physische Belastungen können reduziert werden.

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