![]() |
zurück | ![]() |
"Strahlarbeiten" (BGV D26)
vom 01.10.1994 i. d. F. vom 01.01.1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1994
Prüfgegenstand | Bestimmung | Prüfumfang | Prüfender | Prüffrist | Prüfnachweis | Bemerkungen |
1 Druckluftstrahlgeräte | § 21 (2) Nr. 1, (3) | Prüfung auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung (z.B. auch auf Funktionsfähigkeit der Befehlseinrichtung mit selbsttägiger auf Übereinstimmung Rückstellung, mit den Vorgaben der Bedienungsanleitung | Sachkundiger | vor der ersten Inbetriebnahme | Prüfbescheinigung | gilt nicht für Strahlgeräte, -maschinen und -anlagen, die unter die Maschinenrichtlinie (RL 89/392/EWG i. d. F. RL 91/368/EWG) fallen |
§ 21 (2) Nr. 2, (3) | Prüfung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion (z.B. auch auf Funktionsfähigkeit der Befehlseinrichtung mit selbsttägiger Rückstellung, auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Bedienungsanleitung | Sachkundiger | nach Betriebsunterbrechungen von mehr als 1 Jahr | Prüfbescheinigung | Prüfungen nach der Druckbehälterverordnung durch den Sachverständigen oder Sachkundigen bleiben davon unberührt | |
§ 21 (2) Nr. 3, (3) | Prüfung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung (z.B. auch auf Funktionsfähigkeit der Befehlseinrichtung mit selbsttägiger auf Übereinstimmung Rückstellung, mit den Vorgaben der Betriebsanleitung) | Sachkundiger | nach Änderung des Aufstellungsorte | Prüfbescheinigung | ||
§ 21 (2) Nr. 4, (3) | - | Sachkundiger | nach Instandsetzungen oder Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinflussen können | Prüfbescheinigung | ||
2 Strahlmittel | § 12 (1) DA | Prüfung der maximalen Gehalte an gefährlichen Stoffen gemäß § 7 | bestimmte Prüfstelle |
|
Prüfbescheinigung vom Hersteller oder Lieferanten
oder Nachweis gleichbleibender Qualität durch entsprechendes QM-System |
Folgende Prüfstellen führen Strahlmitteluntersuchungen durch:
|
"Schleif- und Bürstwerkzeuge" (BGV D12)
vom 01.04.1995 i. d. F. vom 01.01.1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1995
Prüfgegenstand | Bestimmung | Prüfumfang | Prüfender | Prüffrist | Prüfnachweis | Bemerkungen |
1 Schleifwerkzeuge und Spannzeuge | § 11 (2) Nr. 2 | Prüfung auf erkennbare Mängel | im Befestigen von Schleifwerkzeugen unterwiesene Versicherte | vor jeder Befestigung | - | - |
Da zu § 11 (2) Nr. 3 | Klangprüfung bei keramisch verbundenen Schleifkörpern, Schleifsegmenten, Schleifstiften und Schleifkegeln | |||||
2 Bürstwerkzeuge | § 14 (2) Nr. 2 | Überprüfung auf erkennbare Mängel | im Befestigen von Bürstwerkzeugen unterwiesene Versicherte | vor jedem Befestigen | - | - |
3 Rotierende Schleifwerkzeuge mit Arbeitshöchstgeschwindigkeiten nach Anlage 2 | § 15 (1), (3) | Prüfung, ob der Hersteller, Lieferer oder Einführer die Erfüllung der Anforderungen nach § 5 (1) bestätigt und die Schleifwerkzeuge nach § 4 (1) gekennzeichnet hat. Anderen falls hat der Unternehmer die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen und die Schleifwerkzeuge zu kennzeichnen | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme | Bestätigung und Kennzeichnung | gilt nicht für Schleifkörper aus Naturstein, Schleifbänder, Schleifhülsen und runde Schleifblätter |
4 Rotierende Schleifwerkzeuge mit Arbeitshöchstgeschwindigkeiten die über die in Anlage 2 festgelegten Arbeitshöchstgeschwindigkeiten hinausgehen | § 15 (2), (3) | Prüfung, ob eine Baumusterprüfung durchgeführt worden ist und eine Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle darüber vorliegt, daß die Schleifwerkzeuge die Bestimmungen des § 5 (2) erfüllen. Anderenfalls ist die Inbetriebnahme nicht zulässig. | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme | Konformitätsbescheinigung | gilt nicht für Schleifkörper aus Naturstein, Schleifbänder, Schleifhülsen und runde Schleifblätter |
5 Neue Schleifbänder und Schleifhülsen | § 15 (4) | Prüfung, ob die Bestimmungen des § 5 (5) erfüllt sind | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme | Nachweis dieser Prüfung auch durch Bescheinigung des Herstellers, Lieferers oder Einführers | Forderung ist erfüllt, wenn mindestens ein Schleifband oder eine Schleifhülse eines Fertigungsloses oder einer Lieferung geprüft worden ist |
6 Neue rotierende Bürstwerkzeuge | § 15 (5) | Prüfung, ob die Bestimmungen des § 5 (5) erfüllt sind | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme | Nachweis dieser Prüfung auch durch Bescheinigung des Herstellers, Lieferers oder Einführers |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓