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BGI 695 / DGUV Information 201-015 - Handhaben von Mauersteinen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/610)
(Ausgabe 10/1992)
Vorbemerkung
Beim Heben, Tragen und Umsetzen von Mauersteinen kommt es zu Haltungen und Bewegungen, die den Körper stark belasten und auf Dauer zu einer Überbeanspruchung führen können. Besondere Gesundheitsgefahren können sich beim Handhaben von großformatigen Mauersteinen ergeben, die - im Bestreben, wirtschaftlich zu bauen - in zunehmendem Maß verwendet werden.
Nach arbeitsphysiologischen Untersuchungen erreicht die Beanspruchung des Menschen beim Vermauern von Hand und bei einem Steingewicht von etwa 25 kg einen Grenzwert. Dies bedeutet, dass häufiges Heben, Tragen und Umsetzen von Steinen mit einem höheren Gewicht zu Gesundheitsbeschwerden oder -schädigungen führen kann.
In diesem Merkblatt sind aufgrund gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderungen zusammengestellt, die dazu beitragen, die körperliche Beanspruchung beim Handhaben von Mauersteinen zu verringern.
Dieses Merkblatt soll dazu beitragen, dass Mauersteine handlich oder für maschinelles Versetzen geeignet gestaltet werden und großformatige Steine mit mehr als 25 kg Gewicht nicht mehr von Hand vermauert, sondern stattdessen geeignete Versetzhilfen auf Baustellen eingesetzt werden.
Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Regeln schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden haben können.
1 Anwendungsbereich
Dieses Merkblatt findet Anwendung auf das Handhaben von Mauersteinen.
2 Begriffsbestimmungen
2.1Mauersteine sind aus gebranntem oder gebundenem Material serienmäßig hergestellte Steine bestimmter Formate, die zum Herstellen von Mauerwerk bestimmt sind.
Fertig- und Formteile sowie -steine für feuerfeste Auskleidungen sind keine Mauersteine im Sinne dieser Bestimmung.
2.1.1Einhandsteine sind Mauersteine, die mit einer Hand zwischen dem Daumen und den Fingern einer Hand ergriffen und ohne körperliche Überbeanspruchung vermauert werden können. Als Einhandsteine gelten Mauersteine mit einer Greifspanne von mindestens 40 mm bis höchstens 115 mm. Dabei darf
betragen (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Grenzwerte für Greifspannen und Gewichte von Einhand-Mauersteinen
Grenzwerte für die Greifspanne von Einhandsteinen mm |
Grenzwerte für das Verarbeitungsgewicht von Einhandsteinen kg |
|
max. 115 mm 1 | ← dabei → | max. 6 kg |
mind. 40 mm | ← dabei → | max. 7,5 kg 1 2 |
bis max. 75 mm |
2.1.2 Zweihandsteine sind Mauersteine, bei denen die Grenzwerte für Einhandsteine überschritten sind und die ein Verarbeitungsgewicht von nicht mehr als 25 kg haben.
2.2 Verarbeitungsgewicht ist das vor Ort beim Handhaben der Mauersteine vorhandene Steingewicht einschließlich produktions- und witterungsbedingter Feuchtigkeit.
2.3 Greifspanne ist die jeweils in der Ebene der Lagerfuge gemessene geringste Abmessung zwischen
Bild 1: 2DF-Einhandstein, Greifspanne 115 mm
Bild 2: 3DF-Einhandstein mit 4-Finger-Griffloch (Grifföffnung so groß, dass auch Handschuhe benutzt werden können)
Bild 3: 5DF-Einhandstein mit zwei zentralen 4-Finger-Grifflöchern
2.4Griffhilfen sind in oder an Mauersteinen vorhandene Öffnungen, Schlitze oder Aussparungen (Grifflöcher, Grifftaschen, Griffleisten), die aufgrund ihrer Anordnung und Formgebung das Ergreifen, Umsetzen und Vermauern der Steine ermöglichen oder erleichtern.
2.4.1Grifflöcher sind in der Oberseite von Mauersteinen vorhandene Öffnungen, in Gestalt von
Bild 4: 5DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern
Bild 5: 10DF-Zweihandstein mit zwei Daumen-Grifflöchern und Grifftaschen
Bild 6: 10DF-Zweihandstein mit 4-Finger-Grifflöchern und Grifftaschen als Untergriff
2.4.2 Grifftaschen sind in den Stoßfugenseiten von Zweihandsteinen vorhandene Vertiefungen
(siehe Abschnitt 3 und Bilder 5 bis 9).
(Stand: 16.06.2018)
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