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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 694 / DGUV Information 208-016 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI) 694 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

(Ausgabe 01/2008aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

Vorbemerkung

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Diese Handlungsanleitung gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung über die Bereitstellung und Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten.

Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind.

Diese Handlungsanleitung dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung und wurde unter Mitwirkung von Vertretern

erarbeitet.

Die an der Erarbeitung beteiligten Kreise können die Handlungsanleitung in eigener - Zuständigkeit in textgleicher Form veröffentlichen.

Sie unterrichten sich gegenseitig über eine erfolgte Veröffentlichung.

1 An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regelungen und der einschlägigen Normen, die beim Bereitstellen und Benutzen von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.

Eine Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften enthält Anhang 1.

2 Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?

Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in Abschnitt 5.1.4 des Anhangs 2:

Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.
Beispiele für bauliche Gegebenheiten können sein

Bei dieser Gefährdungsbeurteilung werden die Arbeitsmittel und -verfahren sowie die Arbeitsumgebung beurteilt mit dem Ziel, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen abzuleiten.

Sicherere Arbeitsmittel sind z.B.:

Zugänge sind z.B.:

Beispiele für geeignete Zugänge sind:

Bild 1: Leiter im Bereich des innerbetrieblichen Verkehrs


Bei der Auswahl der geeigneten Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen sind zu berücksichtigen:

Dabei dürfen keine zusätzlichen Absturzgefahren entstehen.

Beispiele für zusätzliche Absturzgefahren sind:

Sind Arbeiten geringen Umfangs und geringer Gefährdung durchzuführen, können auch Leitern und Tritte benutzt werden.

Bei der Beurteilung, ob es sich um kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs und mit geringer Gefährdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit sowie dem einzusetzenden körperlichen Aufwand auch der Umfang des auf der Leiter mitzuführenden Werkzeugs und Materials zu berücksichtigen.

Beispiele hierfür sind, wenn

Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs können beispielsweise bei folgenden Tätigkeiten gegeben sein:

Können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Leitern und Tritte benutzt werden, ergeben sich für den Unternehmer folgende Pflichten:

3 Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs berücksichtigen?

3.1 Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuwählen?

Bei der Auswahl hinsichtlich Bauart, Zubehör, Größe und Werkstoff von Leitern und Tritten sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Zusätzliche Gefahren können ausgehen von:

3.1.1 Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?

In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe und den Arbeitsbedingungen kann es erforderlich sein, die sichere Benutzung insbesondere von Leitern durch geeignetes Zubehör sicherzustellen.

Tabelle 1 zeigt die gebräuchliche Zuordnung von bewährtem Zubehör zu einzelnen Leiterbauarten in der Übersicht:

Welches Zubehör kann zur jeweiligen Leiterbauart verwendet werden?

Tabelle 1: Leiterbauarten und Zubehör

Leiterbauart mit Zubehör-Nr. Zubehör
Anlegeleiter (1) bis (10) (1) Wandabstützung
Schiebeleiter ohne Seilzug (1) bis (10) Schiebeleiter mit Seilzug (2) Leitertraverse, gerade oder gebogen
Rollleiter (9), (10) (3) Aufsetz-/ Einhak-/ Einhängevorrichtung
Glasreinigerleiter / Etagenleiter (7) (4) Leitergurt
Glasreinigerleiter / Tourenleiter (8) (5) Schwenkbare Füße
Zwei/ dreiteilige Mehrzweckleiter (1) bis (10) (6) Stahlspitzen
Mehrzweckleiter mit Gelenken (4), ggf. (8), (10) (7) Holmverlängerung(en)
Stehleiter mit Plattform (9) (8) Höhenausgleich für gerade Leitertraversen
Beidseitig besteigbare Stehleiter (10) (9) Seitengeländer/ Haltebügel
Fahrbare Stehleiter (beidseitig) (9), (10) (10) Einhängepodest
Saal- / Montageleiter (9)  
Höhenverstellbare Stehleiter (10)  
Treppenleiter (9), (10)  


Die Bauarten von Leitern und Tritten sowie gängiges Zubehör werden im Folgenden vorgestellt.

Anlegeleitern

Anlegeleitern sind einteilige Leitern mit Stufen oder Sprossen, die zu ihrer Benutzung angelegt werden.

Bild 2: Anlegeleiter

Schiebeleitern

Schiebeleitern sind in Sprossenabständen höhenverstellbare zwei- oder dreiteilige Leitern mit oder ohne Seilzug, die zu ihrer Benutzung angelegt werden.

Um die Gefährdung durch Umkippen beim Aufrichten größerer Schiebeleitern zu vermeiden, sollten hier Schiebeleitern mit Seilzug (Seilzugleitern) ausgewählt werden.

Bild 3: Schiebeleiter

Bild 4: Seilzugleiter

Rollleitern

Rollleitern sind Stufenanlegeleitern, die am Kopfende mit Rollen auf ortsfesten Schienen verfahrbar sind. Der Einsatz dieses Leitertyps empfiehlt sich, wenn z.B. Kleinteilregale häufig be- und entladen werden.

Für Rolleitern ist auch die Bezeichnung "Verfahrbare Regaleiter" gebräuchlich.

Bei gegenüberliegenden Regaleitern haben sich zwischen den Regalreihen angebrachte und quer zur Laufrichtung verschiebbare Rolleitern bewährt.

Bild 5: Rollleiter

Bild 6: Rollleiter für Regalgänge

Steckleitern

Steckleitern sind Sprossenanlegeleitern, die aus mehreren Leiterelementen mit Hilfe von Einsteckvorrichtungen zusammengesetzt werden können. Durch die kurze Baulänge der einzelnen Leiterelemente lässt sich eine hieraus zusammengesetzte Leiter leicht transportieren. Sie wird z.B. im Rettungswesen (Feuerwehren) eingesetzt. Die maximal zulässige Gesamtlänge der Leiter wird durch den Hersteller angegeben.

Bild 7: Steckleiter

Glasreinigerleitern

Glasreinigerleitern sind spitz zulaufende, einteilige oder aus mehreren Teilen (Steckleiterelementen) zusammengesetzte Leitern, die zu ihrer Benutzung über eine Anlage (z.B. Rolle, Polster) punktförmig angelegt werden. Je nach Größe unterscheidet man in Etagenleitern (zulässige Standhöhe maximal 2 m) und Tourenleitern (Ausführung mit verbreiterter Fußtraverse für Arbeiten bis zu einer Standhöhe von maximal 7 m).

Bild 8: Etagenleiter

Bild 9: Tourenleiter

Stehleitern

Stehleitern sind zweischenklige, freistehende Leitern mit oder ohne Plattform.

Stehleitern können auch verfahrbar sowie höhenverstellbar ausgeführt sein. Stufenstehleitern bieten gegenüber Sprossenstehleitern größere Auftrittsflächen.

Bild 10: Stufenstehleiter mit Plattform

Bild 11: Beidseitig besteigbare Sprossenstehleiter

Bild 12: Fahrbare Stehleiter

Bild 13: Saal-/ Montageleiter


Stufenstehleitern mit Plattform können für Arbeiten eingesetzt werden, die frontal vor dem Benutzer durchgeführt werden, z.B. das Einräumen von Regalen geringer Höhe oder Ausbesserungsarbeiten.

Bei fahrbaren Stehleitern müssen deren Leiterschenkel auch druckfest miteinander verbunden werden können (Aussteifung in Bild 12). Beim Betreten senkt sich die Leiter ab und steht auf den Leiterfüßen auf. Ausführungen mit größeren Abmessungen werden als Saal- oder Montageleitern bezeichnet. Ihr Einsatz erfordert auf Grund des höheren Gewichts und Fahrwerks einen ebenen Untergrund.

Beim Einsatz von Stehleitern in Arbeitsbereichen mit wechselnden Arbeitshöhen bietet sich die Verwendung von höhenverstellbaren Sprossenstehleitern an. Diese bestehen aus zwei Unterteilen und einem in Sprossenabständen verschiebbaren Oberteil, das zur Höhenverstellung ausgezogen und in der gewünschten Höhe an den Unterteilen arretiert wird.

Der Vorteil gegenüber herkömmlichen Sprossenstehleitern besteht darin, dass dieser Leitertyp optimal an die Arbeitshöhe angepasst werden kann.

Höhenunterschiede können z.B. durch Holmverlängerungen ausgeglichen werden, die fest mit dem Leiterholm verbunden sind oder nachträglich dort angebracht werden.

Sind Arbeiten in engen Treppenhäusern durchzuführen, in denen kein Gerüst aufgebaut werden kann, eignen sich Stehleitern mit Holmverlängerungen. Serienmäßig mit vier Holmverlängerungen ausgerüstete Stehleitern werden von den Herstellern auch als Treppen- oder Treppenhausleitern bezeichnet.

Bild 14: Höhenverstellbare Stehleiter

Bild 15: Treppenleiter

Podestleitern

Podestleitern sind ein- oder beidseitig besteigbare Aufstiege mit Stufen oder Flachsprossen und umwehrter Plattform (Podest).

Für Podestleitern ist auch die Bezeichnung Platformleiter gebräuchlich.

Sind Arbeiten durchzuführen, für die ein erhöhter Bewegungsfreiraum erforderlich ist, sollten Podestleitern bereitgestellt werden.

Bild 16: Einseitig besteigbare Podestleiter

Bild 17: Beidseitig besteigbare Podestleiter


Beispiele hierfür sind:

Podestleitern weisen gegenüber Stehleitern eine erhöhte Standsicherheit auf. Auf Grund ihrer geringeren Neigung gegenüber anderen Leiterbauarten sind Podestleitern sicherer zu begehen.

Ihr Einsatz erfordert auf Grund ihres höheren Gewichts und Fahrwerks einen ebenen Untergrund.

Nähere Informationen zu Podestleitern finden sich in Anhang 1.

Mehrzweckleitern

Mehrzweckleitern sind Leitern, die als Anlege-, Schiebe- oder Stehleitern verwendet werden können.

Dreiteilige Mehrzweckleitern werden auch als "Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter" bezeichnet.

Die Bereitstellung von Mehrzweckleitern bietet sich an, wenn häufig sowohl Steh- als auch Anlegeleitern benötigt werden.

Zu Mehrzweckleitern zählen auch Leitern, deren Schenkel durch selbstätig sperrende Gelenke miteinander verbunden sind und sich als Anlege-, Stehleiter oder Kleinstgerüst aufstellen lassen.

Vor der Benutzung ist auf das vollständige Einrasten aller Gelenke zu achten.

Bild 18: Dreiteilige Mehrzweckleiter

Bild 19: Mehrzweckleiter mit Gelenken


Sollen Mehrzweckleitern mit Gelenken als Kleinstgerüst verwendet werden, gehört zu ihrer sicheren Benutzung ein geeignetes Belagelement. Belagelemente werden von den Herstellern solcher Leitern angeboten.

Dachdeckerauflegeleitern

Dachdeckerauflegeleitern werden nur auf geneigten, tragfähigen Dachflächenaufgelegt und in Sicherheitsdachhaken eingehängt.

Bild 20: Dachdeckerauflegeleitern

Seilleitern

Seilleitern sind Leitern, deren Sprossen mit Seilen oder Ketten verbunden sind.

Seilleitern werden je nach Ausführung auch als Strick- oder Kettenleitern bezeichnet.

Seilleitern dürfen nur dann bereitgestellt werden, wenn der Einbau von Steigleitern oder Steigeisengängen sowie die Benutzung von Leitern, Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen nicht möglich ist.

Bild 21: Seilleitern

Bild 22: Kettenleiter

Für das Einsteigen in Silos dürfen keine Seilleitern eingesetzt werden.

Bei der Bereitstellung von Seilleitern zur Benutzung an Gebäudewänden, z.B. zur Flucht und Selbstrettung, sind nur Leiterausführungen mit Abstandhaltern geeignet.

Literaturangabe zu Seilleitern siehe Anhang 1.

Mast- und Hängeleitern

Hängeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung ohne Bodenberührung an- oder eingehängt werden. Am oberen Leiterende werden Hängeleitern gegen Aushängen gesichert; am unteren Leiterende zu benachbarten Bauteilen abgespannt.

Mastleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung senkrecht an Masten befestigt werden.

Bild 23: Mastleiter und Hängeleiter

Tritte

Tritte haben in der Regel bis zu vier Stufen. Auf Grund ihrer Bauart dürfen die obersten Stufen bzw. die Plattform betreten werden.

Bild 24: Leitertritt

Bild 25: Treppentritt

Tritte werden in Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und tonnenförmige Tritte (mit Rollen auch als Rolltritt bezeichnet) unterschieden.

Bild 26: Tritthocker

Bild 27: Rolltritt


Tritte können sowohl ohne, als auch mit Rollen ausgestattet sein. Literaturangabe zu Tritten siehe Anhang 1.

Leiterzubehör

In Abhängigkeit von der Arbeitsumgebung kann es erforderlich sein, die Standsicherheit der Leiter durch Zubehör sicherzustellen.

Bild 28: Wandabstützung (Verbreiterung des Leiterkopfes)

Bild 29: Traverse (Verbreiterung des Leiterfußes)


Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtungen am Leiterkopf eignen sich z.B. bei verschmutztem, rutschigem Untergrund in Nass- und Fettbereichen.

Bild 30: Aufsetz-, Einhak-, Einhängevorrichtung


Leitergurte eignen sich zur Sicherung gegen Wegrutschen z.B. beim Anlegen an Fahrzeugbordwänden.

Bild 31: Leiter mit Einhängevorrichtung am Behälter

Bild 32: Anlegeleiter mit Gurt

Bild 33: Schwenkbarer Leiterfuß

Bild 34: Leiterfuß mit Stahlspitze


Stahlspitzen eignen sich, wenn die Leiter auf Erdboden, Grasflächen oder sonstigem nachgiebigen Untergrund, in den die Stahlspitzen eindringen können, aufgestelt wird.

Eine stufenlos einstellbare Holmverlängerung bzw. eine gebogene Traverse eignen sich zum Niveauausgleich bei geneigten Flächen. Da die Traverse breiter ist als das untere Leiterende, wird gleichzeitig eine Erhöhung der Standsicherheit erreicht.

Bild 35: Holmverlängerung

Bild 36: Gebogene Traverse

Bild 37: Einhängepodest

Bild 38: Stehleiter mit Seitenhandlauf

Für Arbeiten, die das längere Stehen auf einer Sprosse erfordern, bietet sich für den sicheren und weniger belastenden Stand der Einsatz eines Einhängepodestes an, das die Standfläche " vergrößert.

Als zusätzliche Haltemöglichkeit beim Begehen der Leiter dient der ein- oder beidseitig angebrachte Seitenhandlauf.

3.1.2 Welche Größe wird benötigt?

Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass

Bild 39: Reichhöhen

Bild 40: Übersteigen von der Anlegeleiter

Bild 41: Eingehakte Anlegeleiter zum Übersteigen auf erhöhte Flächen mit Geländer als Haltemöglichkeit


3.1.3 Aus welchem Werkstoff soll der Aufstieg sein?

Je nach Umgebungsbedingungen sind Leitern aus entsprechenden Werkstoffen auszuwählen.

Besondere Umgebungsbedingungen sind z.B.:

Holzleitern eignen sich besonders für den Einsatz in rauem Betrieb, z.B. bei Ausbauarbeiten auf Baustellen.

Holz ist trotz Oberflächenbehandlung witterungsempfindlich. Häufige Witterungswechsel (Sonne - Regen) können zur Beeinträchtigung der Holm-Sprossenverbindungen führen.

Stahlleitern eignen sich für denn Einsatz im Innenbereich mit rauem Betrieb, z.B. in Lager- und Maschinenhallen.

Stahl neigt trotz Oberflächenbeschichtung zur Korrosion. In Bereichen der Lebensmittelverarbeitung sowie der Wasserwirtschaft hat sich der Einsatz von Edelstahl bewährt.

Aluminiumleitern eignen sich auf Grund des niedrigen Gewichtes für den Einsatz mit häufigen Ortswechseln.

Sie gelten in der Regel als korrosionsgeschützt, sind jedoch empfindlich gegen Stoß- und Schlagbeanspruchung und damit nicht für den rauen Baustelenbetrieb geeignet.

Kunststoffleitern eignen sich besonders in Bereich mit schädigenden Einflüssen, z.B. bei der Verarbeitung von aggressiven Stoffen, wie Säuren und Laugen. Hier ist der Einsatz von Stahl und besonders Aluminium nicht zu empfehlen.

Kunststoff findet meist in Verbindung mit einem festigkeitserhöhenden Glasfaseranteil als glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) Verwendung.

Auch bei Arbeiten an oder in der Nähe von ungeschützten aktiven (unter Spannung stehenden) Teilen elektrischer Anlagen, wo die Gefahr durch Einwirkung des elektrischen Stromes auf den Menschen besteht, haben sich Kunststoffleitern bewährt. Die Gefahr einer , Körperdurchströmung beim Berühren spannungsführender Teile kann durch Verwendung einer Kunststoffleiter vermindert werden.

Zu Leitern aus isolierendem Material siehe Anhang 1.

3.2 Wie viele Aufstiege sind bereitzustellen?

Die Anzahl der bereitzustellenden Leitern und Tritte hängt von den Arbeitsaufgaben ab und ergibt sich aus der Benutzerhäufigkeit in den einzelnen Arbeitsbereichen und deren Entfernung zueinander. Ziel ist es zu vermeiden, dass wegen langer Wege und mangelnder Verfügbarkeit ungeeignete Aufstiege verwendet werden.

Empfehlenswert ist, wenn z.B. innerhalb größerer Lagerbereiche in jedem Lagergang ein geeigneter Aufstieg bereitsteht.

4 Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?

Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten unter anderem verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können.

Die Unterweisung soll auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und dieser Handlungsanleitung, insbesondere des Abschnittes 5, erfolgen.

Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.

Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, z.B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten.

Der Arbeitgeber soll die durch die alltägliche Benutzung von Leitern und Tritten gewonnenen Erkenntnisse in die Unterweisungen einfließen lassen.

In der Regel beinhaltet eine Unterweisung:

Zusätzliche Gefährdungen können z.B. ausgehen von:

5 Was ist beim Umgang mit Leitern und Tritten zu beachten?

5.1 Allgemeines

Das Arbeiten von Leitern ist erfahrungsgemäß gefährlicher als von anderen Arbeitsmitteln aus.

Jeder Beschäftigte, der Leitern und Tritte benutzt, trägt eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Verhaltensmaßnahmen bei der Benutzung von tragbaren Leitern ergeben sich auch aus der auf der Leiter angebrachten Benutzungsanleitung in Form von Piktogrammen.

Bild 42: Piktogramme

5.2 Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung

Dieser Methode können bei Verwendung geeigneter Leitern gleichgestellt sein:

Bild 43: Sicherer Stand auf der Stehleiter mit Plattform

Bild 44: Sicherer Stand bei Über-Kopf-Arbeiten

Bild 45: Sicherer Stand auf der Anlege-Schiebeleiter


5.3 Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung

Dachdeckerauflegeleitern nicht

5.4 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten

Leitern und Tritte sollten so transportiert werden, dass keine Personen gefährdet werden.

Schwere oder sperrige Leitern, z.B. mehrteilige Schiebleitern, sollten aus ergonomischen Gründen von mehr als einer Person getragen werden. Falls möglich, sollten Transportmittel, z.B. Transportrollen, benutzt werden.

Beim Transport von Leitern und Tritten auf Fahrzeugen sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht beschädigt werden.

Leitern und Tritte sollten gegen schädigende Einwirkungen geschützt gelagert werden.

Schäden können je nach Werkstoff, z.B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Feuchtigkeits- und Temperatureinflüsse, Säure- und Laugeneinwirkungen, eintreten.

6 Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.

Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer Checkliste (Anhang 2) durchführen.

Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

Personen mit ausreichenden handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten können Instandsetzungsarbeiten geringen Umfanges an Leitern und Tritten durchführen.

Beispiele hierfür sind:

Bei der Instandsetzung ist zu beachten, dass

Bei der Instandhaltung von Aufstiegen aus Holz sollen zum frühzeitigen Erkennen von Schäden nur durchscheinende Lacke, Lasuren und Imprägnierungen verwendet werden.

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Leitern und Tritte nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit dieser Arbeitsmittel beeinträchtigen können, auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

7 Und wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung 1 bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.

Instandsetzungsarbeiten größeren Umfanges sollten von Fachbetrieben oder dem Hersteller des Aufstiegs vorgenommen werden.

Dazu gehören z.B.:

Bild 51: Stark beschädigte Leiter


Die fachgerechte Instandsetzung des hier dargestellten stark beschädigten Leiterteiles einer Schiebe- oder Mehrzweckleiter ist nicht mehr möglich.

Die Leiter kann gegebenenfalls gekürzt werden, wobei auf den festen Sitz der neu eingebauten Leiterfüße zu achten ist.


.

Vorschriften und Regeln Anhang 1


Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften

1. Gesetze, Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)

Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV).

2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BG-Information "Podestleitern" (BGI 637),

BG-Information "Seilleitern" (BGI 638).

3. Normen
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin.

DIN EN 131-1 Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße,
DIN EN 131-2 Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung,
DIN EN 131-3 Leitern; Benutzerinformation,
DIN EN 131-4 Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern,
DIN EN 517 Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen; Sicherheitsdachhaken,
DIN EN 14183 Tritte,
DIN EN 61478 Arbeiten unter Spannung; Leitern aus isolierenden Material,
DIN 4567 Leitern; Bemessungsgrundlagen für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch,
DIN 68361 Obstbaumleitern aus Holz; Maße, Anforderungen und Prüfung,
DIN 68362 Holz für Leitern und Tritte; Gütebedingungen,
DIN 68363 Obstbaumleitern aus Aluminium; Maße, Anforderungen und Prüfung.


.

Kontrollblatt/ Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten Anhang 2


Inventar-Nr. der Leitern/des Trittes  
Standort/Abteilung    
Aufstiegsart [ ] Anlegeleiter [ ] Mehrzweckleiter
[ ] Schiebeleiter [ ] Podestleitern
[ ] Seilzugleiter [ ] Steckleiter
[ ] Stehleiter [ ] Tritt
[ ] Sonstige  
Werkstoff [ ] Aluminium [ ] Stahl
[ ] Kunststoff [ ] Edelstahl
[ ] Holz  
Anzahl der Sprossen/Stufen  
Leiterlänge/ Leiter gekürzt auf  
Hersteller/ Händler  
Artikel-/ Typ - Nr.  
Datum der Anschaffung  
Datum der Aussonderung  
Namen des Sachkundigen/Beauftragten  
Nächste Prüfung Siehe Prüfplakette

Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der aufgeführten Tabelle festzuhalten.

Prüfkriterien
1. Holme
Verformung
Beschädigung (z.B. Risse)
Scharfe Kanten, Splitter, Grat
Abnutzung
Schutzbehandlung (bei Holz)
2. Sprossen/ Stufen/ Plattform
Verformung
Beschädigung
Scharfe Kanten, Splitter, Grat
Verbindung zum Holm (z.B. Bördelung, Schraub-/Nietverbindung, Schweißnaht)
Abnutzung (z.B. Trittfläche, Plattformauflage)
3. Spreizsicherungen
Vollständigkeit/ Befestigung
Funktionsfähigkeit
Beschädigung
Beschlagteile
4. Beschädigung/ Korrosion
Vollständigkeit/Befestigung
Funktionsfähigkeit
Abnutzung
Schmierung (mechanische Teile)
5. Leiter-/ Trittfüße/ Rollen
Vollständigkeit/ Befestigung
6. Zubehör (z.B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung)
Vollständigkeit/ Befestigung
7. Kennzeichnung
Betriebsabweisung (z.B. Piktogramm)
8. Kontrollergebnis
Leiter in Ordnung und verwendungsfähig
Reparatur notwendig
Leiter sofort aussondern
Bemerkungen:
Nächste Prüfung (Monat/Jahr)
Leiter überprüft
Datum / Unterschrift


1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         


ENDE

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