1 Asbesthaltige Elektrospeicherheizgeräte - Glove Bag - Verfahren ET 1 Stand 2/2000
1.1 Anwendungsbereich
Gewichtserleichterung von asbesthaltigen Elektrospeicherheizgeräten (ESH) bis 1,5 m Länge mit Hilfe des Glove Bag- Verfahrens
1.2 Organisatorische Maßnahmen
Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen nach TRGS 519
Einmalige unternehmensbezogene Anzeige vor Aufnahme der Arbeiten gemäß § 37 Gefahrstoffverordnung / Nummer 3.2 TRGS 519 an zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsgenossenschaft
Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Gefahrstoffverordnung
Arbeitsausführung nur durch fachkundige und in das Arbeitsverfahren eingewiesene Personen
1.3 Arbeitsvorbereitung
Bereitzustellen sind:
Absperrmaterial für Gefahrbereiche
Arbeitsmittel, z.B. zur Demontage des Gerätes benötigte Werkzeuge, Textilklebeband
Transporthilfsmittel, z.B. Treppensteigegerät, Sackkarre, Hubwagen, Rollschienen, Hilfsbleche
Gemäß TRGS 519 geeigneter, bauartgeprüfter Staubsauger (Verwendungskategorie K1 bzw. H einschließlich der "Zusatzanforderungen für Asbestsauger"; siehe Nummer 7.3 Abs. 6 TRGS 519), (Saugleistung mindestens 30 m³/h bis maximal 100 m³/h) Staubsauger, die zuvor bei Arbeiten in abgeschotteten Bereichen (so genannte Schwarzbereiche) eingesetzt wurden, dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine Kontamination der Geräte (z.B. auch innere Kontamination über Bypasskühlung im Motorgehäuse) ausgeschlossen werden kann
Geeignete, sicher verschließbare und gemäß Nummer 9.2 Abs. 3 TRGS 519 gekennzeichnete Behälter, z.B. feste Kunststoffsäcke (Folienbeutel) zur Verpackung der Speichersteine sowie kontaminierter Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge
Aufkleber "Achtung enthält Asbest"
Glove Bag-Entsorgungszelt (einschließlich Zubehör z.B. Folie, Gestänge)
Atemschutzmaske (mindestens Schutzstufe P2)
1.4 Arbeitsausführung
Geräte dürfen nur in kaltem Zustand demontiert werden. Gegebenenfalls Gerät zunächst entspeichern (Raumthermostat auf "Max.", Laderegler auf"0".
Arbeitsbereich abgrenzen
Gerät elektrisch freischalten und danach durch Abschneiden des Netzkabels direkt am Elektrospeicherheizgerät vom Netz trennen
Folie vor Elektrospeicherheizgerät ausbreiten (für den Aufbau des Glove Bag ist ein Flächenbedarf von 1,7 m x 1,4 m vorzusehen, an der Seite der Materialschleuse zusätzlich eine Fläche von 1 m²)
Gerät mit Transporthilfsmittel in Arbeitsposition bewegen
Bisherigen Standort des Gerätes mit K1 (bzw. H) -Staubsauger absaugen
Gestänge für Glove Bag aufbauen
Glove Bag schließen (Abkleben mit Textilklebeband)
Staubsauger über Anschlussstutzen anschließen und in Betrieb nehmen
Gewichtserleichterung des Elektrospeicherheizgerätes:
Elektrospeicherheizgerät öffnen;
Steine herausnehmen, innerhalb des Glove Bag staubdicht in Folienbeutel verpacken und ausschleusen. Jeder verschlossene Folienbeutel wird dabei aus dem Glove Bag durch die Materialschleuse in die außen, oberhalb der Materialschleuse angedockte feste Verpackungseinheit (z.B. bestehend aus einem Karton in einem reißfesten Kunststoffsack) befördert. Dabei müssen zwei Arbeitskräfte Hand in Hand arbeiten. Soll das Werkzeug wieder verwendet werden, ist es ebenfalls ordnungsgemäß auszuschleusen und zu reinigen;
Andere ausgebaute Teile wieder in das Gerät zurückgeben;
Gerät verschließen.
Glove Bag-Gestänge (verbleibt im Glove Bag) auseinanderziehen; danach Materialschleuse luftdicht verkleben und Glove Bag zusammensaugen (Luft absaugen, nicht hinauspressen!). Glove Bag-Folie als Verpackung verwenden
Saugerdüse des K1 (bzw. H) -Staubsaugers abkleben
Gerät und ausgeschleuste Steine in Folie verpackt abtransportieren
Arbeitsbereich freigeben
1.5 Entsorgung (siehe auch Teil 1 Abschnitt 8 (Seite 10))
Die asbesthaltigen oder asbestkontaminierten Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet, zerkleinert oder geshreddert werden und sind entsprechend den Annahmebedingungen des örtlichen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Für die Bereitstellung zum Transport sind die Behältnisse oder Verpackungen nach Nummer 9.3 Abs. 2 der TRGS 519 zu kennzeichnen und vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Entsorgung gemäß den Anforderungen des Merkblatts " Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).
1.6 Verhalten bei Störungen
Bei Ausfall des K1 (bzw. H) -Staubsaugers ist der Glove Bag sofort staubdicht zu verpacken. Nach Behebung der Störung am K1 (bzw. H) -Staubsauger kann die Arbeit normal fortgesetzt werden
Bei Beschädigung der Glove Bag-Folie ist die Folie bei laufendem K1 (bzw. H) -Staubsauger abzudichten bzw. abzukleben. Anschließend kann gemäß Arbeitsanweisung weitergearbeitet werden.
Muss beim Arbeitsablauf von diesem geprüften Verfahren abgewichen werden, ist die Arbeit zu unterbrechen und der sachkundige Verantwortliche zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu verständigen.