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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 657 / DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 03/2006aufgehoben)



zur Aktuellen Fassung BGI 657 / DGUV-I 203-007 (03/2014)

Vorbemerkung

Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung von Herstellern, Serviceunternehmen, Gutachtern, staatlichen Stellen und Berufsgenossenschaften erarbeitet.

Der Katalog dieser BG-Information kann als Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz genutzt werden.

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese BG-Information findet Anwendung auf

netzverbundener Windenergieanlagen (WEA) mit horizontaler Achse.

1.2 Diese BG-Information findet keine Anwendung auf

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Eine abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist ein Raum oder Ort, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und verschlossen gehalten wird.
  2. Der Außenbereich umfasst Zufahrtswege sowie sonstige Flächen, bei Offshore-Anlagen die umgebende Wasserfläche.
  3. Betreiber einer WEa ist, wer unbeschadet des Eigentums, die WEa zum Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie nutzt.
  4. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
  5. Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
  6. Unter hochgelegenen Außenflächen der WEa wird jeder Bereich von Turm, Maschinenhaus und Rotor verstanden, der nur von außen unter Verwendung spezieller Arbeitsmittel erreichbar ist.
  7. Das Maschinenhaus besteht aus einer Umhüllung mit Durchstiegen nach außen oder aufklappbaren Dachelementen, sowie einem Turmluk. Es enthält als wesentliche Komponenten den Generator und, soweit vorhanden, das Getriebe.
  8. In Mittelspannungsräumen befinden sich die elektrischen Anlagen. Dies sind im Wesentlichen Mittel- und Niederspannungs-Schaltanlagen, Transformatoren und Mittelspannungs-Kabel. Die einzelnen Anlagenkomponenten können sowohl zusammenhängend in externen wie in turmintegrierten Trafostationen untergebracht, als auch über verschiedene Bereiche der WEa verteilt aufgestellt sein; z.B. Mittelspannungs-Schaltanlage im Turmfuß, Transformator im Maschinenhaus. Zusammenhängende turmintegrierte Trafostationen sind im Allgemeinen im Bereich des Turmfußes untergebracht.
  9. Netzverbundene WEa besitzen eine Verbindung zu einem elektrischen Versorgungsnetz, in das die Energie der WEa übertragen werden kann und umgekehrt.
  10. Als Offshore-Anlagen werden alle im Wasser aufgestellten Anlagen verstanden, die nur mit Schiffen oder Hubschraubern erreichbar sind.
  11. Der Rotor besteht aus der Nabe, der Nabenverkleidung und den Rotorblättern. Die Nabe kann vom Maschinenhaus aus oder von außen begehbar sein.
  12. Das internationale Übereinkommen SOLAS (Safety of life at sea) stellt u.a. Anforderungen an die Ausrüstung von Seeschiffen; z.B. Ausstattung mit Rettungswesten.
  13. Der Turm ist Bestandteil aller Windenergieanlagen, der auf einem Fundament montiert ist. Er trägt das auf ihm drehbar angeordnete Maschinenhaus. Der Turm kann in unterschiedlicher Bauweise erstellt sein, z.B. Gittermast, Beton- oder Stahlkonstruktion. Je nach Bauweise kann er innen oder außen begangen werden. Der Turm kann Zwischenbühnen oder seitliche Austritte enthalten.
  14. Versorgungsnetzbetreiber (VNB) sind Betreiber von Netzen für die allgemeine Energieversorgung.
  15. Eine Windenergieanlage (WEA) ist eine Anlage, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt.

3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren - Grundlagen -

Der Unternehmer hat gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zum Gesundheitsschutz der Versicherten Vorkehrungen nach den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu treffen, z.B. Auswahl geeigneter Arbeitsmittel, persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) und zur Verwendung eingebrachte Stoffe.

Die Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen müssen im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Der Unternehmer hat die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Versicherten anzustreben.

Eine Windenergieanlage gliedert sich in der Regel in sechs Bereiche:

Gefährdungen/Belastungen sind möglich durch:

  1. Organisatorische Mängel*)
  2. Arbeitsplatzgestaltung
  3. Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse
  4. Mechanische Einwirkungen
  5. Elektrischen Strom
  6. Gefahrstoffe
  7. Brände/Explosionen
  8. Spezielle physikalische Einwirkungen
  9. Weitere mögliche Gefährdungen und Belastungen

__________
*) Organisatorische Mängel können auf alle Bereiche zutreffen, daher sind diese nicht in der tabellarischen Übersicht aufgeführt; im Katalog wird auf organisatorische Maßnahmen hingewiesen.

Mögliche biologische, psychische und weitere Gefährdungen/ Belastungen werden in dieser BG-Information nicht vertiefend behandelt; sie werden unter 9. Weitere mögliche Gefährdungen und Belastungen bzw. im Katalog beispielhaft erwähnt. Sie sind jedoch im Einzelfall vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Bei der Beurteilung ist auch auf Wechselwirkungen zu achten, die sich durch das gleichzeitige Vorhandensein unterschiedlicher Gefährdungen ergeben können.

Bei Arbeiten in einer WEa ist vom Unternehmer zu gewährleisten, dass der Turm sicher betreten werden kann und Versicherte den Turm im Gefahrfall ohne besondere Hilfsmittel, z.B. Schlüssel, sicher verlassen können.

Rettungs- und Hilfskräfte, z.B. Feuerwehr, Rettungssanitäter, Arbeitskollegen, müssen die WEa im Einsatzfall schnell erreichen und betreten können. Für den Notfall sind erforderliche Maßnahmen mit den für die WEa jeweils zuständigen Rettungsleitstellen abzustimmen und die Informationen den Rettungskräften zugänglich zu machen.

Die Nummerierung in den folgenden Tabellen unter "Gefährdungen, Belastungen" korrespondiert mit den Aufzählungsnummern 2. bis 9. der obengenannten Liste.

4 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren -Errichten und Montage -

4.1 Allgemeines

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Qualität der Zuwegung festlegen, Belastung, Breite, Kurvenradien
  • Schutzschuhe benutzen
  • Anlegeleitern benutzen, auf Standsicherheit achten,
  • Sicheren Auf- und Abstieg zur bzw. von der LKW-Ladefläche benutzen
  • Hubarbeitsbühne / Personenaufnahmemittel verwenden
8.2.2

8.2.3

8.2.4

3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.1 schwere körperliche Arbeit

3.2 Beleuchtung

3.3 Kälte, Hitze, Sonne, Wind, Regen

  • Beim Heben und Tragen maximale Belastungen beachten und Hilfsmittel benutzen.
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
  • Wetterschutzbekleidung zur Verfügung stellen
  • Sonnenschutz nutzen
  • auf ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten
8.3.1

8.3.2

8.3.3

4 mechanische Einwirkungen

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten

4.4 herabfallende Teile

  • Prüfung der Arbeitsmittel durch Inaugenscheinnahme
  • Schutzhandschuhe verwenden
  • Schutzschuhe benutzen
  • Schutzhelm benutzen
8.4.1

8.4.2

8.4.4

5 elektrische Gefährdung

5.2 gefährliche Körperströme

5.3 Lichtbogenbildung

  • falls notwendig, Freischaltung durch Freileitungsnetzbetreiber veranlassen
  • Ausreichenden Schutzabstand zu Freileitungen einhalten
8.5.2

8.5.3

8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen

8.1 Lärm

  • Lärm benachbarter Arbeitsplätze beachten
  • Gehörschutz nutzen
  • Vorsorgeuntersuchung G 20 durchführen
8.8.1
8.2 Hand-Arm-Schwingungen
  • Schwingungsarme Maschinen einsetzen
8.8.2


4.2 Außenbereich Be- und Entladen

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
4.3 Transportmittel, z.B. Kran

4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, Umstürzen der Ladung, herabfallende Gegenstände

  • Geprüfte Hebezeuge und geprüfte Anschlagmittel verwenden
  • Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten
  • Kommunikation zwischen Kranfahrer und Anschläger / Einweiser sicherstellen
  • Beim Bewegen von Lasten kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
  • Gegenstände beim Transport sichern
  • Schutzhelm benutzen
8.4.3

8.4.4

7 Gefährdung durch Brände / Explosionen

7.1 Brandgefahr durch Funkenflug beim Schweißen, Trennen, Schleifen

  • keine Lagerung brennbarer Materialien im Arbeitsbereich
  • geeignete Mittel zur Brandbekämpfung bereithalten
8.7.1


4.3 Turm

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Sicheren Zugang zum ersten montierten Turmteil herstellen und nutzen
  • Schutzschuhe benutzen
8.2.3
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Bei der Montage der Steigschutzsysteme sind unabhängig wirksame Absturzsicherungen zu verwenden
  • Steigschutzsysteme erst nach Freigabe benutzen
  • PSa gegen Absturz benutzen
8.2.4
4.3 Transportmittel Geprüfte Hebezeuge/Anschlagmittel verwenden

Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten

beim Bewegen von Lasten kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich

8.4.3
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände
  • Kommunikation zwischen Kranfahrer und Anschläger/Einweiser sicher stellen
  • Gegenstände beim Vertikaltransport und beim Arbeiten in der Höhe sichern
  • Kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
  • Schutzhelm benutzen
8.4.4
6 Gefährdung durch Stoffe

6.1 Gesundheitsschädigende Wirkung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen, flüssigen und festen Stoffen

  • Betriebsanweisung einhalten
  • Ermittlung der gesundheitsschädlichen Expositionen vor Beginn der Arbeiten
8.6.1
7 Gefährdung durch Brände/Explosionen

7.1 Brandgefahr durch Funkenflug beim Schweißen, Trennen, Schleifen

  • geeignete Mittel zur Brandbekämpfung bereithalten
  • keine Lagerung brennbarer Materialien im Arbeitsbereich
8.7.1


4.4 Maschinenhaus

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
4 mechanische Einwirkungen

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

  • Durchführung von Arbeiten nur nach spezieller Unterweisung
8.4.1
4.2 gefährliche Oberflächen, z.B. scharfe Kanten
  • Schutzhandschuhe verwenden
8.4.2
4.3 Transportmittel
  • Geprüfte Hebezeuge / Anschlagmittel verwenden
  • Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten
  • beim Bewegen von Lasten kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
8.4.3
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände
  • Kommunikation zwischen Kranfahrer und Anschläger/Einweiser sicherstellen
  • Gegenstände beim Vertikaltransport und beim Arbeiten in der Höhe sichern
  • Kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
  • Schutzhelm benutzen
8.4.4


4.5 Rotor

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
4.3 Transportmittel
  • Geprüfte Hebezeuge / Anschlagmittel verwenden
  • Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten
  • beim Bewegen von Lasten kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
8.4.3
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen, herabfallende Gegenstände
  • Kommunikation zwischen Kranfahrer und Anschläger / Einweiser sicherstellen
  • Gegenstände beim Vertikaltransport und beim Arbeiten in der Höhe sichern
  • Kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
  • Rotorwelle mechanisch blockieren
  • Schutzhelm benutzen
8.4.4


4.6 Mittelspannungsräume

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
5. elektrische Gefährdung
  • elektrische Betriebsräume verschlossen halten, sofern Anlagenteile unter Spannung stehen
8.5


4.7 Hochgelegene Außenflächen

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Nur geprüfte Personenaufnahmemittel (PAM) verwenden
  • PSa gegen Absturz benutzen
8.2.4
4.3 Transportmittel
  • Geprüfte Hebezeuge / Anschlagmittel verwenden
  • Auf Ausbildung für Anschläger und Kranführer achten
  • kein Aufenthalt von Unbefugten im Gefahrbereich
  • Kommunikation zwischen Kranfahrer und Anschläger / Einweiser sicherstellen
  • Gegenstände beim Vertikaltransport und beim Arbeiten in der Höhe sichern
8.4.3
6 Gefährdung durch Stoffe

6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber

  • Betriebsanweisung einhalten
8.6.1


5 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren - Betrieb, Wartung und Instandhaltung -

5.1 Außenbereich

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
An- und Abfahrt
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege:
mangelhafte Kenntnisse über die Zuwegung

  • Zuwegung instand halten, vor Arbeitseinsatz sind Belastung, Breite, Kurvenradien der Verkehrswege zu prüfen, Bewuchs entfernen
  • Änderungen dokumentieren und bekannt geben
  • Zustand der Zuwegung und Zugänglichkeit vor Ort überprüfen
8.2.2
Be- und Entladen
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Schutzschuhe tragen
8.2.3
3.2 Beleuchtung
  • Bei Arbeiten während der Dunkelheit für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
4. mechanische Einwirkungen

4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten

  • Prüfung der Arbeitsmittel durch Inaugenscheinnahme
  • Schutzhandschuhe verwenden
8.4.2


5.2 Turm

Vor dem Aufstieg ist die Windenergieanlage auszuschalten, ausgenommen für Arbeiten, die eine laufende Maschine erforderlich machen.

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
Betreten, Auf- und Abstieg
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Zugang (Treppe, Tür) kontrollieren,
  • jederzeitigen Zugang für Rettungskräfte sicherstellen
  • jederzeitiges Verlassen der WEa sicherstellen
  • Verkehrswege frei halten
  • Schutzschuhe tragen
  • Steigleiter und ebene Flächen sauber halten, insbesondere Öl / Schmierstoffe entfernen
8.2.2

8.2.3

2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • PSa gegen Absturz benutzen
  • offene Bodenöffnung abdecken
  • beim Steigen 3-Punktregel beachten,
  • keine Gegenstände in der Hand mitführen
8.2.4
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.1 Schwere körperliche Arbeit

3.2 Beleuchtung

3.3 Wetter, Kälte, Hitze, Wind, Regen

  • vorhandene Aufstiegshilfen benutzen
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
  • geeignete Wetterschutzbekleidung bei Außenaufstiegen zur Verfügung stellen
8.3.1

8.3.2

8.3.3

4.4 unkontrolliert bewegte Teile
  • Schutzhelm tragen
  • WEa ausschalten
  • dicht hintereinander steigen oder Steigleiter erst betreten, wenn sich auf ihr keine Person befindet
8.4.4
5 Elektrische Gefährdungen

5.1 Grundsätzliche Gefährdungen

  • Zutrittsregelungen zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten beachten
8.5.1
Arbeiten im Turm
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Bodenöffnungen abdecken
  • geeignete Anschlagpunkte vorsehen und nutzen
  • bei Arbeiten an Steigleitern zusätzliche Sicherungsmöglichkeit vorsehen
  • PSa gegen Absturz benutzen
8.2.4
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.2 Beleuchtung

  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
4 mechanische Einwirkungen

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

  • Schutzhelm tragen
  • Betriebsanweisung beachten
  • Durchführung von Arbeiten nur nach spezieller Unterweisung
  • regelmäßige Überprüfung der Arbeitsmittel
8.4.1
4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten
  • Schutzhandschuhe tragen
8.4.2
4.4 unkontrolliert bewegte Teile
  • Gegenstände gegen Herabfallen sichern
8.4.4
5 elektrische Gefährdung

5.2 gefährliche Körperströme

5.3 Lichtbogenbildung

  • Montagearbeiten an elektrischen Anlagen und Energiekabeln nur im gesicherten spannungsfreien Zustand
  • Bei sonstigen Arbeiten Beschädigungen an elektrischen Anlagen und Kabeln vermeiden
8.5.2

8.5.3

6 Gefährdung durch Stoffe

6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber

Betriebsanweisung beachten

PSa nach Betriebsanweisung zur Verfügung stellen und benutzen

Restmengen, Putzlappen und Verpackungen entfernen

8.6.1
8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen

8.1 Lärm

  • Lärm benachbarter Arbeitsplätze beachten
  • Vorsorgeuntersuchung nach G 20 durchführen
  • Gehörschutz tragen
8.8.1


5.3 Maschinenhaus

Bei Arbeiten im Maschinenhaus ist die Windenergieanlage auszuschalten, z.B. kein automatischer Wiederanlauf, kein Automatikbetrieb, Fernsteuerungsfunktionen deaktivieren.

Bei Arbeiten am Generator, Getriebe oder an der Welle, ist die WEa sicher still zu setzen.

Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeiten, die eine laufende Maschine erforderlich machen, z.B. Testläufe.

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
Betreten
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Durchstieg freihalten
  • Schutzschuhe tragen
8.2.2

8.2.3

2.4 Absturz
  • Turmluke aus gesichertem Stand bedienen
  • Turmluke nach Durchstieg schließen
  • Auf durchgängige Sicherung achten oder zweite Anschlagmöglichkeit verwenden
8.2.4
2.5 enge Räume
  • anliegende Kleidung tragen
8.2.5
3.2 Beleuchtung
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
Arbeiten im Maschinenhaus
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Schutzschuhe tragen
  • Verschüttete Flüssigkeiten sofort aufnehmen
  • bei geöffneter Luke Arbeiten vom gesicherten Bereich aus durchführen
8.2.3
2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Bodenöffnungen abdecken
  • Einstiegluke schließen,
  • PSa zum Schutz gegen Absturz benutzen
8.2.4
2.5 Enge Räume
  • anliegende Kleidung tragen
  • bei Arbeiten in engen Räumen Kommunikation aufrecht erhalten
  • Fluchtmöglichkeiten aus engen Räumen sicherstellen und aufrecht erhalten
8.2.5
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.1 schwere körperliche Arbeit

  • Hilfsmittel zum Heben und Tragen benutzen
  • Geeignetes Werkzeug benutzen
8.3.1
3.2 Beleuchtung
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
3.3 Wetter, Kälte, Hitze, Wind, Regen
  • geeignete Wetterschutzbekleidung zur Verfügung stellen
8.3.3
4 mechanische Einwirkungen

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

  • Durchführung von Arbeiten nur nach spezieller Unterweisung
  • Bei Arbeiten WEa ausschalten
  • Bewegen des Rotors nur aus gesicherter Position insbesondere bei Gefahr des unkontrollierten Anlaufes
  • Demontierte trennende Schutzeinrichtungen direkt nach Beendigung der Arbeiten wieder montieren
8.4.1
4.2 gefährliche Oberflächen z.B. scharfe Kanten
  • Schutzhandschuhe tragen
8.4.2
Arbeiten im Maschinenhaus
4.3 Transportmittel, z.B. Kran
  • Geprüfte Anschlagmittel und geprüfte Hebezeuge verwenden
  • Anschläger sind für die Arbeitsaufgabe zu befähigen
  • nicht unter schwebenden Lasten aufhalten
8.4.3
4.4 Unkontrolliert bewegte Teile, Quetschungen
  • Kommunikation bei Hebezeugbetrieb sicherstellen
  • Azimutverstellung und Rotor arretiert halten, erforderliche Verstellungen nur nach Absprache
  • vor dem Öffnen von Systemen mit gespeicherter Energie diese entlasten.
8.4.4
5 elektrische Gefährdung

5.2 gefährliche Körperströme

5.3 Lichtbogenbildung

  • Montagearbeiten an elektrischen Anlagen und Energiekabeln nur im gesicherten spannungsfreien Zustand
  • bei sonstigen Arbeiten Beschädigungen an elektrischen Anlagen und Kabeln vermeiden
8.5.2

8.5.3

6 Gefährdung durch Stoffe

6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber

  • Betriebsanweisung beachten
  • geeignete PSa entsprechend
  • Betriebsanweisung zur Verfügung stellen und benutzen
  • Restmengen, Putzlappen und Verpackungen entfernen
8.6.1
7 Gefährdung durch Brände / Explosionen

7.1 Brandgefahr durch Heißluftgebläse für Schrumpfschläuche

  • geeignete Mittel zur Brandbekämpfung bereithalten, z.B. Feuerlöscher
  • keine Lagerung brennbarer Materialien im Arbeitsbereich
8.7.1


5.4 Rotor

Für Arbeiten am und im Rotor ist dieser sicher still zu setzen.

Gefährdungen, Belastungen Maßnahmen Katalog
Einstieg
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Schutzschuhe tragen
8.2.2

8.2.3

2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • Durchgängige Sicherung vorsehen und verwenden
  • zweisträngig Anschlagen
  • PSa gegen Absturz benutzen
8.2.4
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.2 Beleuchtung

  • Kommunikation sicherstellen
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
Arbeiten im / am Rotor
2 Arbeitsplatzgestaltung

2.2 Verkehrswege

2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten

  • Zugang freihalten
  • Schutzschuhe tragen
8.2.2

8.2.3

2.4 Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen
  • PSa gegen Absturz benutzen
8.2.4
2.5 Enge Räume
  • Kommunikation sicherstellen
  • Befähigung für Arbeitsaufgabe feststellen
  • anliegende Kleidung tragen
8.2.5
3 Nichtbeachtung ergonomischer Erkenntnisse

3.1 schwere körperliche Arbeit

  • Zwangshaltungen vermeiden
  • geeignete Werkzeuge vorhalten
8.3.1
3.2 Beleuchtung
  • für ausreichende Beleuchtung sorgen
8.3.2
4 mechanische Einwirkungen

4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile

  • Durchführung von Arbeiten nur nach spezieller Anweisung
  • Demontierte trennende Schutzeinrichtungen direkt nach Beendigung der Arbeiten wieder montieren
8.4.1
4.2 gefährliche Oberflächen, z.B. scharfe Kanten
  • Kopfschutz bereitstellen und tragen
  • Schutzhandschuhe tragen
8.4.2
5 elektrische Gefährdung

5.2 gefährliche Körperströme

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bei begrenzter Bewegungsfreiheit nur über Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben
  • Arbeiten an Akku-Notversorgungen nur unter Beachtung geeigneter Schutzmaßnahmen
8.5.2
6 Gefährdung durch Stoffe

6.1 Gefahr durch Reinigungsmittel, Farben, Fette, Kleber

  • Betriebsanweisung beachten
  • PSa entsprechend Betriebsanweisung benutzen
8.6.1
8 Gefahren durch spezielle physikalische Einwirkungen

8.1 Lärm

  • Gehörschutz tragen bei Verwendung lärmintensiver Werkzeuge, z.B. Schlagschrauber
  • Vorsorgeuntersuchung nach G 20 durchführen
8.8.1


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