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Regelwerk

BGI 653 - Sicherung von Gefahrstellen an Walzen
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Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/430)

(06/1997)




1 Gefahrstellen an Walzen

Gefahrstellen an Walzen an denen Personen, deren Körper- oder auch Bekleidungsteile erfasst oder eingezogen werden können, sind:

Diese Gefahrstellen müssen gesichert werden, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten ist. Sicherheitsabstände sind in DIN EN 294 festgelegt. Der Sicherheitsabstand ist dort als der Mindestabstand, in dem eine schützende Konstruktion vor dem Gefahrbereich angebracht sein muss, definiert.

Die Bezugsebene ist eine Ebene, auf der Personen normalerweise stehen, um die Maschine zu betätigen, muss jedoch nicht notwendigerweise der Boden sein. Eine Arbeitsbühne kann auch die Bezugsebene sein.

2 Sicherung der Gefahrstellen

2.1 Walzeneinzugstellen

2.1.1 Sicherung durch ausreichenden Abstand zwischen den Walzen

Gegensinnig einwärts drehende Walzen gelten dann nicht als gefährlich, wenn sie eine glatte Oberfläche haben und ihr Abstand voneinander mindestens 120 mm und höchstens 150 mm beträgt. Es wird dann davon ausgegangen, dass die Arme nicht mehr, Kopf und Körper noch nicht erfasst werden können. Eine Gefährdung für Kopf und Körper kann jedoch trotzdem bestehen, wenn der Durchmesser der Walzen sehr groß ist. Ab 500 mm Abstand wird keine Gefährdung mehr angenommen.

2.1.2 Sicherung durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen

Die Sicherung von Walzeneinzugstellen, z.B. von Quetschwerken, Kalanderwalzen, Anpresswalzen und dgl. oder gegensinnig laufenden Umlenkwalzen kann durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen wie Schutzleisten oder -profile erfolgen. Insbesondere bei größeren Walzenbreiten muss dabei eine ausreichende Stabilität gegen Durchbiegen gewährleistet sein. Auch großräumige Verdeckungen sind möglich.

Abb. 1

Aus Abb. 1 gehen die Anforderungen an ein Schutzprofil hervor. Der Abstand zwischen dem Profil und dem Walzenumfang darf 4 mm (bei bis 31.12.1994 in Betrieb genommenen Maschinen 8 mm) nicht überschreiten, wobei das Profil so anzubringen ist, dass keine Keilwirkung entsteht. Wo Material zwischen Walze und Profil hindurchlaufen muss, darf der Abstand zwischen Profil und Walze 8 mm betragen. Damit ist gewährleistet, dass auch Säume und Nähte hindurchlaufen können. Auch wenn bei großen Maschinenbreiten die Walzenoberfläche infolge der Durchbiegung des Profils beschädigt werden kann, darf der Abstand 8 mm betragen.

Wenn beispielsweise für dickere Waren ein größerer Abstand benötigt wird, muss eine andere Schutzeinrichtung gewählt werden.

Hat eine trennende Schutzeinrichtung eine Öffnung für das Einführen der Ware, wie es in Abb. 2 als Beispiel dargestellt ist, ist die Durchlasshöhe h abhängig vom Abstand x zur Gefahrstelle festzulegen. Dabei ist DIN EN 294 anzuwenden. Die äußere Begrenzung der Gefahrstelle ergibt sich durch Anlegen eines Zylinders mit einem Durchmesser von 25 mm (Abb. 3).

Abb. 2


Abb. 3

Weitere Möglichkeiten der Sicherung durch Winkelprofile, die die gesamte Walzenbreite überdecken, zeigen die Abbildungen 4, 5, 6 und 7.

Abb. 4

Abb. 5

Abb. 6

Abb. 7

Die Abbildungen 8 und 9 zeigen Einlaufsicherungen aus gebogenen Blechen, die den Zugriff zu den Einzugsteilen verhindern.

Abb. 8

Abb. 9

Mitunter wurden auch vor der Walzeneinzugstelle angebrachte Spritzrohre als Sicherung verwendet. Die Gefahrstelle ist jedoch durch ein rundes Schutzprofil (Rohr) nur ungenügend gesichert; die Walzeneinzugstelle ist zwar verdeckt, aber nunmehr entstehen Einzugstellen zwischen rundem Schutzprofil und Walzen, die zu Verletzungen führen können. Abbildung 10 zeigt, wie durch das Verkleiden des Spritzrohres mit kantigen Blechprofilen eine ausreichende Schutzwirkung erzielt werden kann.

Abb. 10

Abbildung 11 zeigt die Sicherung eines Warenbahnführers durch einen fest angebrachten Vierkantprofilstab.

Abb. 11

Mehrere neben- oder übereinander liegende Walzen können mit einer gemeinsamen großflächigen feststehenden Verdeckung gesichert werden. Eine feststehende Verdeckung eignet sich allerdings nicht, wenn sie beispielsweise zum Einziehen von Ware, eines Vorläufers, Bandes oder einer Fadenschar oder zum Beheben von Störungen ab und zu geöffnet werden muss.

2.1.3 Sicherung durch bewegliche trennende Schutzeinrichtungen

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