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9 Flüssiggas in der Autogentechnik

Sicherheitsanforderungen und Informationen für die Verwendung von Flüssiggas in der Autogentechnik zum Bearbeiten metallischer Werkstücke sind in der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" und in der BG-Information "Gasschweißer" (BGI 554) enthalten.

Flüssiggas findet vor allem bei folgenden Arbeiten Verwendung:

Hinweis:

Stahl kann mit Flüssiggas als Brenngas nicht geschweißt werden, da eine Propan-Sauerstoff-Flamme auf das Schmelzbad oxidierend wirkt und damit die Schweißung porös werden würde.

Bild 9-1: Industrielle Flüssiggasanwendung, Lötmaschine (Quelle: Everwand & Fell)

Bild 9-2: Industrielle Flüssiggasanwendung (Quele: Everwand & Fell)

Bild 9-3: Beispiel Handwerker-Lötset

Die dabei verwendeten Brennerbauarten sind

Bild 9-4: Löt- und Schrumpfbrennereinsätze und Handstück mit Flammenkleinstellung

Insbesondere werden folgende Forderungen an diese Brenner gestellt:

Um Verwechslungen zu vermeiden, müssen auf jedem sicherheitstechnisch wichtigen Einzelteil eines Brenners das Herstellzeichen f und die Brenngasart angegeben sein.

Flüssiggas-Sauerstoff- oder Flüssiggas-Druckluft-Brenner sind meist Druckbrenner. Dies ist an der Kennzeichnung der Mischdüse ersichtlich:

Kennzeichnung:

II für Mischung ohne Saugwirkung (Druckbrenner)
II für gasrücktrittssichere Mischung ohne Saugwirkung

Bei der Verbrennung von Flüssiggas mit Druckluft oder Sauerstoff bietet eine Sicherheitseinrichtung nach DIN EN 730-1 sicheren Schutz vor Gasrücktritt und Flammendurchschlag.

Zum Entzünden müssen geeignete Gasanzünder, Zündlanzen oder im Brennerhandstück integrierte Zündvorrichtungen vorhanden sein (Bild 9-5).

Für das Arbeiten unter Erdgleiche gelten die gleichen Forderungen, die bereits im Abschnitt 4.5 für das Aufstellen von Flüssiggasflaschen genannt sind.

Danach darf unter Erdgleiche nur gearbeitet werden

Bild 9-5: Gasanzünder

10 Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen und im Schiffbau

10.1 Allgemeines

Die Gründe für die Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen sind insbesondere seine gute Transportierbarkeit und seine vielfältige Verwendungsmöglichkeit.

Mit den Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Flüssiggas auf Bau- und Montagestellen muss den dort herrschenden Betriebsbedingungen Rechnung getragen werden:

Wegen ähnlicher Bedingungen im Schiffbau sind dort aus sicherheitstechnischer Sicht die gleichen Anforderungen wie auf Bau- und Montagestellen zu stellen. Hinsichtlich des Einsatzes von flüssig-gasbetriebenen Geräten innerhalb von Schiffsräumen auf Werften siehe zusätzlich Abschnitt 10.4.2.

10.2 Verwendung von Handbrennern, Heizgeräten und Schmelzöfen

10.2.1 Verwendung von Handbrennern

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