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BGI 626 / DGUV Information 213-003 - Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 06/2006)
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.
Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung:
und der Unternehmen:
erarbeitet.
Vorbemerkung
Diese BG-Information stellt für den Unternehmer und die Versicherten eine umfassende Handlungsanleitung für Fragen der Sicherheit, insbesondere des Explosionsschutzes, dar. Sie umfasst den betrieblichen Umgang mit Aluminium in Form von Pulver, Pellets oder Pasten bei der Herstellung von Porenbeton. Wesentlicher Bestandteil sind Maßnahmen zum Explosionsschutz. Es werden Beispiele aufgezeigt, wie das Explosionsrisiko vermieden werden kann, aber auch Beispiele für die Festlegung von Zonen und Schutzmaßnahmen. Die beim Umgang mit Aluminium entstehenden Gefährdungen werden aufgezeigt. Den relevanten Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen sowie Angaben zu Rechtsgrundlagen zugeordnet.
Einführung
Beim Umgang mit Aluminium, insbesondere mit Aluminiumpulver, als Treibmittel bei der Herstellung von Porenbeton haben sich in der Vergangenheit einige folgenschwere Unfälle ereignet. Aus diesem Grunde wurden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der Forschung, Experten des Explosionsschutzes und Praktikern aus der Industrie sicherheitstechnische Hinweise erarbeitet.
Zur Vermeidung von Personenschäden sind generell Verfahren anzustreben, bei denen sich Personen im Gefahrbereich nicht aufhalten müssen.
1 Gefahrenhinweise
Aluminium ist entzündlich. Bei unsachgemäßem Umgang besteht Brand- und Explosionsgefahr. Die Entzündung kann hierbei, z.B. durch Funken, offenes Feuer oder heiße Flächen im Zusammenwirken mit Rost, erfolgen. Es kann auch zu einer beschleunigten Oxidation in Gegenwart von Wasser unter Bildung eines Wärmestaus mit nachfolgender Entzündung kommen.
Aluminiumpulver/Luftgemische sind in weiten Mischungsbereichen zündfähig und können zu Staubexplosionen führen.
Durch den Einsatz von Aluminiumpasten lassen sich die Gefahren der Staubexplosion gegenüber dem Einsatz von Aluminiumpulver bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung wesentlich verringern bzw. vollständig vermeiden. Aluminiumpellets sind in der Porenbetonindustrie zurzeit nicht im Einsatz.
Eine weitere Gefahr geht vom Wasserstoff aus, der bei der Reaktion zwischen Aluminium und Wasser entsteht und ebenfalls mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Die Reaktion läuft beschleunigt ab, wenn Kalk- bzw. Zementstaub oder andere alkalisch wirkende Stoffe in die Suspension gelangen. Die Explosionsgrenzen in der Luft liegen zwischen 4 Vol. -% und 75 Vol. -%.
Bei gleichzeitigem Auftreten von Aluminiumpulver/Luftgemischen und Wasserstoff erhöht sich die Explosionsgefahr erheblich (hybride Gemische).
Wesentliche Gefährdungen sind:
Wasserpaste ist sehr schwer; glycolhaltige Paste ist leicht zu zünden.
2 Anwendungsbereich
Diese BG- Information findet hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Hinweise Anwendung auf die Herstellung von Porenbeton, insbesondere für
Anmerkung:
Zusätzlich zu diesen sicherheitstechnischen Hinweisen sind die Anforderungen der zuständigen örtlichen Behörden zu beachten.
(Stand: 21.08.2023)
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