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BGI 562 - Brandschutz im Einzelhandel - Merkblatt M18
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/116)
(Ausgabe 08/2004; 03/2005; 03/2006; 09/2009)
nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten
redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 2.2 Maßnahmen gegen Brände
Gliederung redaktionell erstellt
Titelbild: Blick in den ausgebrannten Lagerraum eines Drogeriemarktes: Die Brandschutztür zwischen Lager- und Verkaufsraum war vorschriftsmäßig geschlossen, so dass der Brandschaden auf das Lager begrenzt blieb. Hitze und Feuer im Verkaufsraum hätten - angesichts der Druckgasdosen - verheerende Wirkung gezeigt.
1 Brandgeschehen
Den Berufsgenossenschaften wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Die jährlichen Kosten für Brandschäden betragen ca. 2 Milliarden Euro. Als Beispiel sei die jährliche Feuerschadenbilanz einer größeren Einzelhandelskette aufgeführt:
Feuerschäden durch | Brände | Schadensumme |
Brandstiftung außerhalb des Marktes | 37 | ca. 373.000.00 Euro |
Brandstiftung innerhalb des Marktes | 4 | 208.000.00 Euro |
Kühl- und Produktionsmaschinen (mangelnde Sorgfalt beim Reinigen der Kühltruhen) | 8 | 79.000.00 Euro |
Blitzschlag, Explosion | 4 | 48.000.00 Euro |
Brand in der Nachbarschaft | 3 | 47.000.00 Euro |
Defekte Licht- und Kraftanlagen (z.B. Leuchtröhren, ...) | 4 | 4.500.00 Euro |
Unbekannte Ursachen | 6 | 29.000.00 Euro |
Schadensumme insgesamt: ca 788.500.00 Euro |
Bemerkenswert an dieser Statistik ist die Tatsache, dass in diesem Mitgliedsunternehmen die meisten Brände durch Brandstiftung außerhalb der Geschäfte verursacht wurden, wie übrigens auch bei unserem Beispiel auf dem Titelbild: Nach einem gescheiterten Einbruchsversuch zündeten die Täter an einer Gebäudewand gelagertes Verpackungsmaterial an, das später den angrenzenden Lagerraum entfachte. Der Brand im Lagerraum hätte verhindert werden können, wenn die leicht brennbaren Verpackungen nicht im Hof offen oder zumindest in sicherer Entfernung vom Gebäude gelegen hätten.
Vielfach sind Brände in Einzelhandelsbetrieben auf Nichtbeachtung der einfachsten Gebote des Brandschutzes zurückzuführen wie
Dieses Merkblatt soll die dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen aufzeigen und Ihnen deren Durchführung erleichtern.
2 Allgemeine Grundlagen
Um die Maßnahmen zur Brandverhütung und zur Brandbekämpfung verstehen zu können, ist es notwendig, die Grundlagen des Verbrennungsvorganges zu kennen.
Für eine Verbrennung sind drei grundlegende Voraussetzungen erforderlich:
Flammendreieck
Eine Brandentstehung verhindern bedeutet dafür zu sorgen, dass brennbare Stoffe, Zündquellen und Sauerstoff keinesfalls zusammentreffen.
Weil der Sauerstoff in der Luft nicht entfernt werden kann - ihn brauchen wir zum Atmen - bestehen die Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung im Prinzip darin,
Beispiele für brennbare Stoffe
Feste Stoffe: | Holz, Papier, Stroh, Kunststoffe, Textilien |
Flüssige Stoffe: | Benzin, Verdünnung, Lösemittel, Lacke, Kleber |
Gasförmige Stoffe: | Treibgas aus Spraydosen, Flüssiggas, Campinggas, Stadtgas, Erdgas, Acetylen |
Nahezualle Stoffe sind brennbar.
Beispiele für Zündquellen
Offenes Feuer und Glut: | Zündflammen von Heizanlagen, brennende Zündhölzer, Kerzen, Feuerzeuge, glimmende Tabakreste, Schweißflammen, glühende Schweißperlen und -funken, Schleiffunken |
Heiße Oberflächen: | Kochplatten, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Heizöfen, Glühlampen |
Defekte Elektrogeräte | sowie schadhafte Schalter, Steckdosen, Leitungen |
Wärmestrahler: | Infrarotstrahler, Punktstrahler (Halogenstrahler) |
Funken | beim Ein- und Ausschalten von Elektrogeräten und Kurzschluss |
Explosionsgefahren
(Stand: 21.08.2023)
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