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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 562 - Brandschutz im Einzelhandel - Merkblatt M18
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/116)

(Ausgabe 08/2004; 03/2005; 03/2006; 09/2009)


nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

redak. Hinweis:
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 2.2 Maßnahmen gegen Brände

Gliederung redaktionell erstellt

Titelbild: Blick in den ausgebrannten Lagerraum eines Drogeriemarktes: Die Brandschutztür zwischen Lager- und Verkaufsraum war vorschriftsmäßig geschlossen, so dass der Brandschaden auf das Lager begrenzt blieb. Hitze und Feuer im Verkaufsraum hätten - angesichts der Druckgasdosen - verheerende Wirkung gezeigt.

1 Brandgeschehen

Den Berufsgenossenschaften wurden in den vergangenen Jahren jeweils etwa 3500 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Die jährlichen Kosten für Brandschäden betragen ca. 2 Milliarden Euro. Als Beispiel sei die jährliche Feuerschadenbilanz einer größeren Einzelhandelskette aufgeführt:

Feuerschäden durch Brände Schadensumme
Brandstiftung außerhalb des Marktes 37 ca. 373.000.00 Euro
Brandstiftung innerhalb des Marktes 4 208.000.00 Euro
Kühl- und Produktionsmaschinen (mangelnde Sorgfalt beim Reinigen der Kühltruhen) 8 79.000.00 Euro
Blitzschlag, Explosion 4 48.000.00 Euro
Brand in der Nachbarschaft 3 47.000.00 Euro
Defekte Licht- und Kraftanlagen (z.B. Leuchtröhren, ...) 4 4.500.00 Euro
Unbekannte Ursachen 6 29.000.00 Euro
Schadensumme insgesamt: ca 788.500.00 Euro


Bemerkenswert an dieser Statistik ist die Tatsache, dass in diesem Mitgliedsunternehmen die meisten Brände durch Brandstiftung außerhalb der Geschäfte verursacht wurden, wie übrigens auch bei unserem Beispiel auf dem Titelbild: Nach einem gescheiterten Einbruchsversuch zündeten die Täter an einer Gebäudewand gelagertes Verpackungsmaterial an, das später den angrenzenden Lagerraum entfachte. Der Brand im Lagerraum hätte verhindert werden können, wenn die leicht brennbaren Verpackungen nicht im Hof offen oder zumindest in sicherer Entfernung vom Gebäude gelegen hätten.

Vielfach sind Brände in Einzelhandelsbetrieben auf Nichtbeachtung der einfachsten Gebote des Brandschutzes zurückzuführen wie

Dieses Merkblatt soll die dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen aufzeigen und Ihnen deren Durchführung erleichtern.

2 Allgemeine Grundlagen

Um die Maßnahmen zur Brandverhütung und zur Brandbekämpfung verstehen zu können, ist es notwendig, die Grundlagen des Verbrennungsvorganges zu kennen.

Für eine Verbrennung sind drei grundlegende Voraussetzungen erforderlich:

Flammendreieck

Eine Brandentstehung verhindern bedeutet dafür zu sorgen, dass brennbare Stoffe, Zündquellen und Sauerstoff keinesfalls zusammentreffen.

Weil der Sauerstoff in der Luft nicht entfernt werden kann - ihn brauchen wir zum Atmen - bestehen die Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung im Prinzip darin,

  1. keine Zündquellen zu dulden, wo brennbare Stoffe vorhanden sind
    und
  2. keine brennbaren Stoffe zu dulden, wo sich Zündquellen nicht vermeiden lassen.

Beispiele für brennbare Stoffe

Feste Stoffe: Holz, Papier, Stroh, Kunststoffe, Textilien
Flüssige Stoffe: Benzin, Verdünnung, Lösemittel, Lacke, Kleber
Gasförmige Stoffe: Treibgas aus Spraydosen, Flüssiggas, Campinggas, Stadtgas, Erdgas, Acetylen

Nahezualle Stoffe sind brennbar.

Beispiele für Zündquellen

Offenes Feuer und Glut: Zündflammen von Heizanlagen, brennende Zündhölzer, Kerzen, Feuerzeuge, glimmende Tabakreste, Schweißflammen, glühende Schweißperlen und -funken, Schleiffunken
Heiße Oberflächen: Kochplatten, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Heizöfen, Glühlampen
Defekte Elektrogeräte sowie schadhafte Schalter, Steckdosen, Leitungen
Wärmestrahler: Infrarotstrahler, Punktstrahler (Halogenstrahler)
Funken beim Ein- und Ausschalten von Elektrogeräten und Kurzschluss

Explosionsgefahren

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