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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 505-51 / DGUV Information 213-551 - Verfahren zur Bestimmung von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.51)

(Ausgabe 05/1993)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


Erprobtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan (o-Toluidinbase) in Arbeitsbereichen.

Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich:

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, Flüssigchromatographie (HPLC) 1 nach Elution

"3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan - 1 - HPLC".

IUPAC-Name: 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan
CAS-Nr.: 38-88-0


Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, HPLC nach Elution

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Schwefelsäure imprägniertes Glasfaserfilter gesaugt. Das abgeschiedene 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan wird mit Wasser eluiert und flüssigchromatographisch bestimmt.
Technische Daten
Bestimmungsgrenze: absolut: 0,06 g,
relativ: 0,01 mg/m3 bei 500 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 50 µl Injektionsvolumen.
Selektivität: Die Selektivität ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Vorteile: Personenbezogene und selektive Messungen möglich.
Nachteile: Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen.
Apparativer Aufwand: Pumpe mit Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger,
sauer imprägniertes Glasfaserfilter mit Filterhalter,
Flüssigchromatograph mit UV-Detektor.

Ausführliche Verfahrensbeschreibung

1 Geräte, Chemikalien und Lösungen

1.1 Geräte

1.2 Chemikalien und Lösungen

1.3 Imprägnierung des Filters

Die Glasfaserfilter werden in die Schwefelsäure eingetaucht, danach 30 Minuten an der Luft vorgetrocknet und anschließend im Trockenschrank bei 40 °C vollständig getrocknet. Die imprägnierten Filter werden im Exsikkator gelagert und sind acht Wochen haltbar.

2 Probenahme

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2025)

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