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BGI 505-51 / DGUV Information 213-551 - Verfahren zur Bestimmung von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.51)
(Ausgabe 05/1993)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Erprobtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan (o-Toluidinbase) in Arbeitsbereichen.
Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich:
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, Flüssigchromatographie (HPLC) 1 nach Elution
"3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan - 1 - HPLC".
| IUPAC-Name: | 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan |
| CAS-Nr.: | 38-88-0 |
Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, HPLC nach Elution
Kurzfassung
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.
| Messprinzip: | Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Schwefelsäure imprägniertes Glasfaserfilter gesaugt. Das abgeschiedene 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan wird mit Wasser eluiert und flüssigchromatographisch bestimmt. |
| Technische Daten | |
| Bestimmungsgrenze: | absolut: 0,06 g, relativ: 0,01 mg/m3 bei 500 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 50 µl Injektionsvolumen. |
| Selektivität: | Die Selektivität ist in jedem Einzelfall zu prüfen. |
| Vorteile: | Personenbezogene und selektive Messungen möglich. |
| Nachteile: | Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen. |
| Apparativer Aufwand: | Pumpe mit Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger, sauer imprägniertes Glasfaserfilter mit Filterhalter, Flüssigchromatograph mit UV-Detektor. |
Ausführliche Verfahrensbeschreibung
1 Geräte, Chemikalien und Lösungen
1.1 Geräte
1.2 Chemikalien und Lösungen
Kaliumdihydrogenphosphatlösung 30 mmol/l.
4,1 g Kaliumdihydrogenphosphat werden in 1-l-UHQ-Wasser gelöst.
Lösung von 2 mg 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan/ml Methanol.
In einen 50-ml-Messkolben werden 100 mg 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan auf 0,1 mg genau eingewogen und mit Methanol bis zur Marke aufgefüllt.
Lösungen von 0,4; 2,0; 4,0; 12; 24 und 40 µg 3,3"-Dimethyl-4,4"-diaminodiphenylmethan/ml Wasser-Methanol-Gemisch.
Es werden 2; 10; 20; 60; 120 und 200 µl der Stammlösung in jeweils einem 10 ml-Messkolben vorgelegt und mit einem Gemisch aus gleichen Teilen UHQ Wasser und Methanol (v/v) bis zur Marke aufgefüllt. Mit diesen Lösungen wird bei einem Probeluftvolumen von 500 l ein Konzentrationsbereich von 0,003 bis 0,3 mg/m3 abgedeckt.
1.3 Imprägnierung des Filters
Die Glasfaserfilter werden in die Schwefelsäure eingetaucht, danach 30 Minuten an der Luft vorgetrocknet und anschließend im Trockenschrank bei 40 °C vollständig getrocknet. Die imprägnierten Filter werden im Exsikkator gelagert und sind acht Wochen haltbar.
2 Probenahme
(Stand: 23.07.2025)
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