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BGI 505-34 / DGUV Information 213-534 - Verfahren zur Bestimmung von 2,3,4-Trichlor-1-buten
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.34)
(Ausgabe 01/1986aufgehoben)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Erprobtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von 2,3,4-Trichlor-1-buten in Arbeitsbereichen.
Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich:
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle,
Dampfraumgaschromatographie.
Unter den Bedingungen der Praxis beträgt die relative Nachweisgrenze 0,001 ml/m3(ppm)
0,007 mg/m3 an 2,3,4-Trichlor-1-buten für 32 l Probeluft.
Das Verfahren wird in gleicher Weise ausgeführt wie für 1,4-Dichlor-2-buten beschrieben. Auf eine ausführliche Verfahrensbeschreibung wird deshalb verzichtet.
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(Stand: 21.07.2025)
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