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BGI/GUV-I 504-23g / DGUV Information 240-237 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegsreizendende Stoffe (chemisch-irritative und chemisch-toxische)"
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(DGUV-I 250-425)
(Ausgabe 05/2009)
DGUV-Newsletter 10/2022:
"Folgende Publikationen des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung wurden zurückgezogen:
DGUV Informationen 240-011 bis 240-460 "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge"Die "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge" datierten im Wesentlichen aus den Jahren 2009 bis 2010, gaben eine Hilfestellung für die Bestimmung von Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind, und lieferten Informationen zu den Fristen der Vorsorge. Sie enthielten außerdem Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung.
Die Vorsorgeanlässe sind inzwischen durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV) mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln ( AMR) geregelt.
Im Rahmen der Überarbeitung der "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" zur Neuauflage mit dem Titel "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind die zusätzlichen Inhalte der Handlungsanleitungen direkt in die jeweiligen DGUV Empfehlungen integriert worden, so dass der Bedarf für separate Handlungsanleitungen mit Veröffentlichung der "DGUV Empfehlungen" entfällt.
Die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge (Bek. d. BMAS v. 10.05.2016 - IIIb1-36628-15/7) konkretisiert."
Vorbemerkungen
Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV) vorgegeben (siehe hierzu auch BGI/GUV-I 504-23a-f).
Darüber hinaus sind atemwegsreizende Stoffe (chemisch-irritativ und/oder chemisch-toxisch) bekannt, die obstruktive Atemwegserkrankungen verursachen können. Hierzu gibt diese Handlungsanleitung Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des betreffenden Personenkreises für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
1 Rechtsvorschriften
Bei Beschäftigten, die atemwegsreizenden Arbeitsstoffen in erhöhtem Maße ausgesetzt sind, können Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angezeigt sein. Betroffen sind hiervon insbesondere Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Stoffen und Zubereitungen ausführen, die mit den R-Sätzen R 34 "verursacht Verätzungen", R 35 "verursacht schwere Verätzungen" und R 37 "reizt die Atmungsorgane" gekennzeichnet sind. Die Verwendung solcher Stoffe und Zubereitungen am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Abschnitt 4 enthält eine nicht abschließende Auflistung.
2 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Maßnahmen umfassen eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung im Rahmen der mündlichen Unterweisung (GefStoffV). Tätigkeiten oder Stoffe, die im Anhang Teil 1 der ArbMedVV aufgelistet sind, erfordern ggf. eine arbeitsmedizinische Angebots- oder Pflichtuntersuchung.
Diese sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen" durchzuführen.
3 Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge
3.1 Grenzwerte
Die Feststellung einer erhöhten Gefährdung stützt sich nicht allein auf die Einhaltung vorhandener Luftgrenzwerte. In der TRGS 900 finden sich für die nach der Gefahrstoffverordnung mit R 34, R 35 oder R 37 gekennzeichneten Stoffe zahlreiche Grenzwerte, die aber häufig nicht auf die Wirkung an den Atemwegen bezogen sind. Begründet ist dies darin, dass die Definition dieser R-Sätze sich entweder überhaupt nicht auf die Atemwege (R 34 und R 35 beziehen sich auf Verätzungen an der Haut) oder nur auf die oberen Atemwege bezieht.
In den Anmerkungen zur Verwendung von R 37 wird ausgeführt, dass "die Befunde, die normalerweise zu einer Einstufung mit R 37 führen, reversibel sind und sich in der Regel auf die oberen Atemwege beschränken". Demzufolge ist nicht für alle diese Stoffe eine Wirkung an den Bronchien im Sinne der Verursachung obstruktiver Atemwegserkrankungen belegt. Stoffe, die nach arbeitsmedizinischer Erfahrung für solche Erkrankungen Bedeutung haben, sind u.a. Chlor, nitrose Gase, bestimmte Metalloxidrauche sowie Aerosole von Säuren und Laugen. Arbeitsmedizinisch relevant ist auch die Auslösung von Atemwegsbeschwerden, insbesondere bei bestehender Überempfindlichkeit der Atemwege durch nicht eingestufte Stoffe oder Stoffgemische, wie z.B. Lösungsmittel. Diese Effekte sind in der Regel bei den Grenzwertfestlegungen nicht berücksichtigt. Deshalb kommt den Grenzwerten für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises nicht alleinige Bedeutung zu. Basierend auf arbeitsmedizinischen Erfahrungen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen sind unter Ziffer 4 Tätigkeiten und Verfahren aufgeführt, die besonders mit der Exposition gegenüber atemwegsreizenden Stoffen verbunden sind.
Bei Stoffgemischen kann trotz Einhaltung von Grenzwerten für Einzelstoffe eine atemwegsreizende Wirkung nicht ausgeschlossen werden.
3.2 Aufnahmewege
Atemwegsreizende Stoffe werden über die Atemwege aufgenommen.
4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine verbindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge. Vielmehr wird mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben, bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten eine Gefährdung aufgrund des Expositionsniveaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob und ggf. welche Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchzuführen sind, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden.
Eine Exposition gegenüber atemwegsreizenden Gasen und/oder Aerosolen kann insbesondere bei unzureichender Lüftung/Luftzuführung bzw. Absaugung gegeben sein. Dies kann auch bei kurzzeitigen Kontrollgängen und Aufsichtstätigkeiten zutreffen.
In den folgenden Anhängen sind beispielhaft Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten höherer Exposition/mit Exposition aufgeführt. Diese beispielhafte Aufzählung soll dem Unternehmer als Orientierungshilfe dienen, in welchen Arbeitsbereichen mit einer Atemwegsgefährdung zu rechnen ist.
Behandeln von Oberflächen | Anhang 1 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Beschichten (insbesondere bei Spritzverfahren, Korrosionsschutzarbeiten und/oder Arbeiten in engen schlecht-belüfteten Räumen) |
1 Lacke/Farben bzw. Anstrich- / Beschichtungsmittel | |
1.1 Klarlacke / Holzlasuren, (lösemittelverdünnbar) außer High-Solid-Produkte | Alkydharze, Nitro-Polymerisatharze, 40-50% Lösemittel: Ether, Ester, Kohlenwasserstoffgemischgruppe (KWG) 2: Butyl-, Ethylacetat, 2-Butoxyethylacetat, 1-Methoxypropyl-acetat, 2-Methoxy-1-propanol | |
1.2 Grundanstriche (Tiefgründe), farblos oder pigmentiert lösemittelverdünnbar | Acryl-, Styrol-Acryl-, Polyvinylesterharze, 80-90% Lösemittel: KWG 2/3, Isobutanol, n-Butylacetat, Xylol, Ethylbenzol, Ester | |
1.3 Lackfarben lösemittelverdünnbar, aromatenreich | Alkydharzlackfarben, 30-55% Lösemittel: KWG 3 bis 50%, Ester, Ether, Alkohole, Xylole, Glykole, Ethylbenzol, Isopropylbenzol | |
1.4 Polymerisatfarben lösemittelverdünnbar | Mischpolymerisate, 35-50% Lösemittel: KWG 3, Butyl-, Ethylacetat, Xylol, Ethylbenzol, Alkohole, Ester | |
1.5 Epoxidharzprodukte1 lösemittelhaltig | Epoxidharz (Epichlorhydrin und Bisphenol A/F) Glycidether (Reaktivverdünner) Härter: aliphat. und cycloaliphat. Amine, Amide in mehr als 5% Lösemittel |
|
2 Holzschutzmittel | ||
2.1 bekämpfend und vorbeugend | ||
2.1.1 lösemittelhaltig, ölig, ohne teerölhaltige Präparate | sehr hoher Anteil an KWG 2/3: Glycolether bis 10%, Phthalsäuredibutylester bis 2%, Di-sec-Octylphthalat | |
2.1.2 wasserbasiert | KWG 2/3 bis 25%, Glycolether, Glycole, Isononylphenol | |
2.1.2.1 Quats | Quartäre Ammoniumverbindungen bis 65 % | |
2.2 vorbeugend2, wasserbasiert3 | ||
2.2.1 Hydrogenfluorid | Hydrogenfluorid Verarb. mit Polyurethan-Bindemittel |
|
2.2.2 Chrom-Kupfer | Chrom(VI)-Verbindungen | |
2.2.3 Chrom-, Fluor-, Borverbindungen | Chrom(VI)-Verbindungen, Fluoride | |
2.2.4 Chrom-, Kupfer-, Fluorverbindungen | Chrom(VI)-Verbindungen, Fluoride | |
2.2.5 Quats, ggf. mit Kupferverbindungen | Quartäre Ammoniumverbindungen bis 50%, Lösungsvermittler bis 30% (Alkohole, Glykole, Glykolether) | |
2.2.6 Kupfer-, Bor-, Triazolverbindungen | Lösungsvermittler (z.B. 2-Aminoethanol-1), stark alkalisch | |
2.2.7 Silikonfluoride | Magnesiumhexafluorosilikat | |
Bodenbelagsarbeiten | 1 Vorstriche/Grundierungen | |
1.1 Epichlorhydrinharzprodukte, lösemittelhaltig/-frei | Epoxidharz4 (Epichlorhydrin und Bisphenol A/F) Glycidether (Reaktivverdünner), Härter: aliphat. und cycloaliphat. Amine, Amide ggf. in > 5% Lösemittel (Xylole, Ethylbenzol, Alkohole, Ketone) |
|
1.2 Polyurethanverlegewerkstoffe | Harzkomponente: z.B. Polyetherpolyole Härter: z.B. 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat (MDI), Polyisocyanatprepolymere Lösemittel: Aromaten, Ester, Ketone Weichmacher: z.B. Benzylbutylphthalat |
|
2 Klebstoffe | ||
2.1 für Gummi (Elastomer)-beläge, Kork, Laminat, Linoleum, PVC, Textilbeläge | ||
2.1.1 Epichlorhydrinharzprodukte, lösemittelhaltig und lösemittelfrei | siehe unter 1.1 | |
2.1.2 Polyurethanverlegewerkstoffe, lösemittelhaltig und lösemittelfrei | siehe unter 1.2, im übrigen Lösemittelgehalt zwischen 5-10% (Aromaten, Ketone, Ester) | |
2.2 Fliesen im Dünnbett | ||
2.2.1 Epoxidharzprodukte5, lösemittelfrei | Härter: aliphat. (z.B. Triethylentetramin) und cycloaliphat. (z.B. Isophorondiamin) Amine und Amide | |
3 Reparatur- und Vergussmassen | ||
3.1 Epichlorhydrinprodukte | siehe unter 2.1 | |
4 Versiegelungen | ||
4.1 säurehärtende Siegel stark lösemittelhaltig | modifizierte Harzkomponente (z.B. Melamin-, Phenolformaldehydharze) Lösemittelgehalt: > 25% Härter: Salzsäure- und 4-Methyl-Benzolsulfonsäure |
|
Kleben/Fixieren von metallischen Bauteilen
|
Klebe- und Dichtmittel auf Basis hochmolekularer PUR-Harze mit endständigem Isocyanat | 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat |
Vergießen:
|
Gießharze und Vergussmassen auf Basis von Epoxidharzen und Dicarbonsäureanhydriden6 | Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPA),
Methylhexahydrophthalsäureanhydrid (MHHPA), Tetrahydrophthalsäureanhydrid (THPA), Hexahydrophthalsäureanhydrid (HHPA) |
Entschichten | ||
- Chemisch | 1 Abbeizer | |
1.1 Abbeizer dichlormethanhaltig, methanolfrei / methanolhaltig | Lösemittel: hauptsächlich Dichlormethan (DCM) | |
1.2 Abbeizer dichlormethanfrei lösemittelhaltig |
Gemisch aus Diglykolethern, Diabasenestern, Testbenzinen, Alkoholen, Mesitylen, Acetaten | |
2 Ablauger | ||
2.1 Ablauger ätzend bis reizend |
Stark alkalische Produkte (Pulver, Pasten) aus Alkalien, Carbonaten, Silikaten, Tensiden oder Alkoholen | |
- Thermisch (Abbrennen/Abflämmen 600 - 1000 °C) |
Brand- und Pyrolysegase: ungesättigte aliphat. Kohlenwasserstoffe, aliphat. Aldehyde, Aromaten, Cyclohexanon, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Styrol, Epichlorhydrin- und polyurethanhaltige Verbindungen |
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1) Siehe auch BGI/GUV-I 504-23f (Unausgehärtete Epoxidharze)
2) Zulassung nach Deutsches Institut für Bautechnologie (DIBT) 3) Verarbeitung nach TRGS 618 4) Siehe auch BGI/GUV-I 504-23f (Unausgehärtete Epoxidharze) 5) Siehe auch BGI/GUV-I 504-23f (Unausgehärtete Epoxidharze) 6) Siehe auch BGI/GUV-I 504-23f (Unausgehärtete Epoxidharze) und BGI/GUV-I 504-23h (Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen) |
Galvanotechnik | Anhang 2 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Entfettung- und Korrosionsschutz | Korrosionsschutzmittel Entfettungsmittel Entfettungsmittel (alkalisch) |
Monoethanolamin Natriumhydroxid, Natriummetasilikat, Phosphat, Tenside |
Phosphatieren | Manganphosphatierung Zinkphosphatierung |
Phosphorsäure Phosphorsäure |
Beizen | Schwefel- und Salzsäurebeizen Edelstahlbeizen |
Schwefelsäure, Salzsäure Salpetersäure, Flußsäure |
Eloxieren | Langzeitbeize für Aluminium | Natriumhydroxid, anorg. Salze und polyfunkt. Hydroxyverbindungen |
Beize (sauer) | Salpetersäure | |
Beize (alkalisch) | Natriumhydroxid | |
- Dekapierung | Schwefelsäure | |
- Elektrolytisches, chemisches Glänzen | Phosphorsäure, Schwefelsäure | |
- Färben elektrolytisch | Sulfophthalsäure Sulfosalicylsäure Zinn(II)sulfat |
|
- Verzinken Beizen |
Salzsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure | |
Verzinken | Zinkchlorid, Essigsäure | |
Vernickeln | Glanznickelelektrolyt Glanzzusatz |
Prop-2-in-1-ol 2-Butin-1,4-diol |
Vermessingen | Schwefelleber | Kaliumpolysulfid |
Chromatieren | Reiniger | Kaliummetasilikat |
Blauchromatierung | Salpetersäure, Chrom(III)nitrat, Chrom(III)fluorid | |
Chromatierung Zink/Eisen | Salpetersäure | |
Schwarzchromatierung | Salpetersäure, Phosphorsäure, Natriumhydrogensulfat | |
Gelbchromatierung | Chromsäureanhydrid | |
Vorbehandlung der Oberflächen (Aluminium- und Magnesiumwerkstoffe) |
Kaliumcyanid, Zinksalz, Natriumhydroxid | |
Abwasserbehandlung | Reduktions- und Fällungsmittel | Natriumsulfid, Tetrafluorsäure, Eisen(III)chlorid |
6) Siehe auch BGI/GUV-I 504-23h (Atemwegssensibilierende Stoffe und Stoffgruppen) |
Friseurhandwerk | Anhang 3 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Farbveränderung (Blondieren, Färben) Mischen, Auftragen, Auswaschen |
Blondierungsmittel, Oxidationshaarfarben, Oxidationsmittel, oxidative Tönungen |
Ammoniak, Persulfate7, Wasserstoffperoxid |
Dauerwellen Mischen, Auftragen, Auswaschen |
Ammoniumsalze, Oxidationsmittel |
Ammoniak, Wasserstoffperoxid |
Finishen Haarsprayen, -lacken |
Lösemittel, Parfüme (Aerosole) | Ethanol, Isopropanol |
7) siehe auch BGI/GUV-I 504-23h (Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen) |
Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten | Anhang 4 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Desinfektionsarbeiten | Desinfektionsreiniger | |
- Basis Aldehyde (mit Formaldehyd) |
Aldehyde: z.B. Formaldehyd, Glutardialdehyd8, Glyoxal | |
- Basis Aldehyde (mit Formaldehyd und quartären Ammoniumverbindungen) |
wie oben, zus. Gesundheitsgefahr durch Ammoniumverbindungen | |
- Basis Aldehyde (ohne Formaldehyd, mit/ohne Ammoniumverbindungen) |
wie oben, jedoch ohne zus. Gesundheitsgefahr durch Formaldehyd | |
- Basis Phenole | Phenolderivate (z.B. Chloramin T), Alkalien (z.B. Natriumhydroxid), Tenside | |
Basis quartäre Ammoniumverbindungen, ätzend | quart. Ammoniumverbindungen (z.B. Alkylbenzylmethyl- oder Dodecyldimethylammoniumchlorid), Tenside | |
Reinigungsarbeiten | Sanitär und Grundreiniger | |
- ätzend, lösemittelfrei | Alkalien (z.B. Natrium-, Kaliumhydroxid, Ammoniak, Mono- und Triethanolamin), Tenside | |
- ätzend, lösemittelhaltig | wie oben, zus. bis 30% Lösemittel: Alkohole, Glykole, Glykolether | |
- ätzend | Säuren (Phosphorsäure), Tenside | |
- Basis Hypochlorit | Natriumhypochlorit, Kaliumhydroxid, Tenside | |
Holzpflege- und Steinpflegearbeiten | Holz- und Steinpflegemittel | |
- Steinkristallisatoren, Basis Hexafluorosilikate | Hexafluorosilikate, Säuren, Tenside | |
Fassadenreinigungsarbeiten | Fassadenreiniger | |
- alkalisch | Alkalien (z.B. Natrium-, Kaliumhydroxid, Ammoniak, Mono- und Triethanolamin), Tenside | |
- sauer | Säuren (z.B. Salz-, Phosphor-, Ameisensäure) saure Salze, Tenside |
|
flußsäure-, fluoridhaltig | Flußsäure, Salzsäure, Phosphorsäure | |
8) siehe auch BGI/GUV-I 504-23h (Atemwegssensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen) |
Gießereien | Anhang 5 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Formen | Amine Phenole Aldehyde |
Triethylamin Dimethylethylamin Phenol Formaldehyd |
Kernschießen Kernfertigung |
Amine Peroxide saure Gase Polyurethan |
Triethylamin Dimethylethylamin Dimethylpropylamin Methylethylketonperoxid Schwefeldioxid Isocyanate |
Gießen | aromatische Kohlenwasserstoffe Aldehyde Fluoride (bei Einsatz von Aktivspeisern) |
Mesitylen, Phenol, Styrol, Dimethylphenol, Kresol, Formaldehyd, Acetaldehyd, Furfurylaldehyd (2-Furaldehyd), Ammoniak Fluorwasserstoff (bei Einsatz von Aktivspeisern) |
Schweißen und verwandte Verfahren | Anhang 6 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Autogentechnik (Flammwärmen, Flammrichten, Flammspritzen, Flammschneiden) |
Gase | Stickstoffoxide (nitrose Gase) |
Schutzgasschweißen stark strahlungsreflektierender Werkstoffe (Aluminium, Edelstähle) |
Ozon | |
Überschweißen von oberflächenbeschichteten Werkstücken | Formaldehyd, Isocyanate, Chlorwasserstoff | |
Verwendung umhüllter Stabelektroden und von Fülldrähten | Fluoride |
Kunststoffverarbeitung und Vulkanisieren von Gummi | Anhang 7 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
thermoplastische Verarbeitung von Kunststoff- Recyclingmaterial | Kunststoff-Pyrolyserauche | |
thermoplastische Verarbeitung von Polyoxymethylen (POM) | Formaldehyd | |
Sintern von Polytetrafluorethylen (PTFE) | Fluorwasserstoff | |
thermoplastische Verarbeitung von fluorhaltigen Polymeren (PFA, FEP, E-CTFE, PVDF) | Fluorwasserstoff | |
thermoplastische Verarbeitung von Polyvinylchlorid (PVC) | Chlorwasserstoff | |
Heißluft-Schweißen und Heißluft-Formen von Polyvinylchlorid (PVC) | Chlorwasserstoff | |
Vulkanisieren von Gummi (Herstellen von Reifen und technischen Gummiartikeln) | Vulkanisationsdämpfe |
Landwirtschaft9 | Anhang 8 |
Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten | Einwirkungen / Stoffklasse | atemwegsreizende Stoffe / Komponenten |
Tätigkeiten in Ställen, insbesondere Schweineställe | organische Stäube durch Bakterien verursachte Abbauprodukte | Endotoxine, Ammoniak |
Tätigkeiten in Silagesilos | durch Bakterien verursachte Abbauprodukte | Stickstoffdioxid |
Tätigkeiten in Getreidesilos | organische Stäube | Endotoxine |
Futtermittelproduktion und -handel | organische Stäube | Endotoxine |
9) siehe auch BGI/GUV-I 504-23c (Getreide- und Futtermittelstäube) und BGI/GUV-I 504-23h (Atemwegs-sensibilisierende Stoffe und Stoffgruppen) |
5 Bemerkungen
Zusätzliche Aussagen über Stoffeigenschaften und Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind z.B. in folgenden Vorschriften, Regelungen und Schriften enthalten:
Verordnung zur arbeitsmedizischen Vorsorge ( ArbMedVV)
Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere
GISBAU/GISCODE "Gefahrstoffinformationssystem der Bauberufsgenossenschaften mit Stoff- und Produktinformationen"
Berufskrankheitenverordnung ( BKV)
§ 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 4301 der Anlage der Berufskrankheitenverordnung (BKV): "Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".
ENDE | |
(Stand: 12.10.2022)
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