BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I) (bisherige ZH 1/143)
Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (BGI/GUV-I 510-1) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 829).
2Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person
Ruhe bewahren
Unfallstelle sichern
Eigene Sicherheit beachten
Person gegebenenfalls aus dem Gefahrbereich retten
Notruf
Wo geschah es?
z.B. Ort, Straße, Betriebsteil, Etage
Was geschah?
z.B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren
Wie viele Verletzte/ Erkrankte?
Welche Art von Verletzungen/ Erkrankungen?
z.B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Kreislaufstillstand, starke Blutungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen:
Auf Selbstschutz achten (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz)
Für Körperruhe sorgen
Vor Wärmeverlust schützen
Ärztliche Behandlung veranlassen
Erbrechen nicht herbeiführen
Augen:
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen
im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z.B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen
Steriler Schutzverband
Haut:
Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
Haut mit viel Wasser spülen
Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken:
Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt)
Atmungsorgane:
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen und die Ersthelfer entsprechend zu schulen.
Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe
Allgemeine Maßnahmen:
Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen
Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen
Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)
Erbrechen nicht herbeiführen
Gegebenenfalls Giftreste sichern
Ärztliche Behandlung veranlassen
Haut:
Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
Haut mit viel Wasser spülen
Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken:
Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
Atmungsorgane:
Bei Gefahr durch giftige Stoffe, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote und die Ersthelfer entsprechend zu schulen.*
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens
Name der/ des Verletzten bzw. Erkrankten
Datum/ Uhrzeit
Abteilung/ Arbeitsbereich
Hergang
Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
Name der Zeugen
Erste Hilfe-Leistungen
Datum/ Uhrzeit
Art und Weise der Maßnahmen
Name des Ersthelfers/ Erste-Hilfe-Leistenden
_____________
* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.
ENDE
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