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2.6 Ableitung zulässiger Anhängelasten zul FA
Überschreitet die Druckfestigkeit der bei der Prüfung verwendeten Mauersteine die Mindestanforderungen der gültigen Mauersteinnorm an die Mauersteindruckfestigkeit, sind die ermittelten Versagenslasten Fu angemessen abzumindern. Liegen keine genaueren Erkenntnisse vor, darf der Einfluss der Mauersteindruckfestigkeit auf die Versagenslast Fu näherungsweise linear berücksichtigt werden.
Bezogen auf das Mauerwerk errechnet sich die zulässige Anhängelast zul FA aus dem Kleinstwert der ermittelten Versagenslasten Fu abgemindert um einen Sicherheitsbeiwert γ = 1,3 sowie um einen Hublastbeiwert ψ = 1,3 zur BerÌcksichtigung dynamischer Beanspruchungen aus dem Kranbetrieb beinhaltet.
zul FA = min Fu / γ * ψ = min Fu / 1,3 * 1,3
Ist die Versagensart eine andere als Mauerstein- bzw. Mauerwerkversagen, z.B. Versagen des Bolzens, sind die im Versuch ermittelten Versagenslasten unter Berücksichtigung des Abschnittes 7.1.3.3 der BG-Regel "Bauen mit Fertigbauteilen aus Mauerwerk" (in Vorbereitung) bei der Festlegung von zul FA ebenfalls zu berücksichtigen.
2.7 Prüfbericht
Folgende Angaben sind in den Prüfbericht aufzunehmen:
Bild 5: Prüfkörper
Bild 6: Prüfkörper (Ansicht a - A)
3 Prüfung und Beurteilung der zulässigen Verankerungslast von vermörtelten Transportankern in Fertigbauteilen aus Mauerwerk
3.1 Anwendungsbereich
Beim Transport von Fertigbauteilen aus Mauerwerk mit vermörtelten Transportankern wird das Eigengewicht der Fertigbauteile über den Verbund zwischen vertikalem Lochkanal und Füllmörtel sowie Füllmörtel und Transportanker in die Transportanker eingeleitet. Dieser BG-Grundsatz dient zur Ermittlung der Versagenslast des durch Zug beanspruchten Transportankers, bei praxisgerechtem Einbau in einem Fertigbauteil aus Mauerwerk, sowie der Ableitung zulässiger Ankerlasten. Die Prüfung der Verbindungen, z.B. Schlaufen, zur Lastaufnahmeeinrichtung ist nicht mit erfasst. Diese ist entsprechend Abschnitt 7.1.3.3 der BG-Regel "Bauen mit Fertigbauteilen aus Mauerwerk" (in Vorbereitung) nachzuweisen.
3.2 Bezeichnungen
l | Länge des Prüfkörpers |
d | Breite des Prüfkörpers = Steinbreite (Wanddicke) |
h | Höhe des Prüfkörpers |
ds | Durchmesser des verwendeten Transportankers |
lL | Länge des Lochkanals |
dL | Breite des Lochkanals |
Fu | Versagenslast in kN |
FA | Verankerungskraft in kN |
zul FA | zulässige Ankerlast in kN |
Δ | Schlupf (Verschiebung) am unbelasteten Ende des Transportankers. |
Alle Längenmaße in mm.
3.3 Geräte
Zur Durchführung der Prüfungen sind notwendig:
Tabelle 4: Anforderungen an die Prüfeinrichtung (Kraftmesseinrichtung)
Maximal zulässiger Wiederholungsstreubereich der Kräfte in (%) der angezeigten Kraft | Maximal zulässiger mittlerer Fehler der Kräfte in (%) der angezeigten Kraft | Maximal zulässiger Fehler in (%) der Höchstkraft des Bereiches |
1,2 | ± 2,0 | ± 0,2 |
3.4 Verankerungsprüfkörper
3.4.1 Abmessungen
Ein Prüfkörper besteht aus einem Transportanker der in einem repräsentativen Ausschnitt einer Mauertafel (Mauerwerksprobekörper) verankert ist. Die Länge l eines Prüfkörpers muss mindestens einer Steinlänge lst entsprechen. Die Höhe des Prüfkörpers entspricht der Verankerungslänge des Transportankers.
Es dürfen mehrere Prüfkörper in einem Mauerwerksprobekörper vereint werden, wenn sich die Prüfkörper hinsichtlich der Versagenslasten und/oder der Versagensart gegenseitig nicht beeinflussen.
3.4.2 Anzahl
Je zu untersuchende Variante sind mindestens drei Verankerungsprüfkörper zu untersuchen.
3.4.3 Prüfalter
(Stand: 16.06.2018)
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