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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht, SGB

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 303f des Fuenften Buch Sozialgesetzbuch

Vom 29. Januar 2025
(BGBl. I vom 03.02.2025 Nr. 27)
Gl.-Nr.: 860-5-96


§ 1 Übertragung der Ermächtigung

Die in § 303f Absatz 2 Satz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übertragen.


ENDE

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