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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
Vom 31. Oktober 2024
(GMBl. Nr. 41/42 vom 04.11.2024 S. 914)
- Bek. d. BMAS v. 31.10.2024 - IIIb4 - 34602 - 16 -
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende Änderung der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" bekannt.
Die ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (GMBl 2010, S. 1764), zuletzt geändert mit GMBl 2022, S. 252, wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 6.1 "Bauliche Anforderungen" Absatz 7 wird die Angabe "(siehe ASR A3.4 "Beleuchtung")" durch die Angabe "(siehe ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung")" ersetzt.
2. In Abschnitt 7 "Kennzeichnung" Absatz 2 wird die Angabe "Punkt 9 Abs. 3" durch die Angabe "Punkt 10 Abs. 3" ersetzt.
ID 242569
ENDE |
(Stand: 15.11.2024)
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