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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln hier: ASR A4.4 "Unterkünfte"
Vom 31. Oktober 2024
(GMBl. Nr. 41/42 vom 04.11.2024 S. 914)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende Änderung der ASR A4.4 "Unterkünfte" bekannt.
Die ASR A4.4 "Unterkünfte" (GMBl 2010, S. 751), zuletzt geändert mit GMBl 2022, S. 212, wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 5.1 "Anforderungen" Absatz 4 wird Satz 2 wie folgt gefasst:
alt | neu |
Für die Beleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung in Unterkünften sind die Regelungen der ASR A3.4 "Beleuchtung" sowie ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" anzuwenden. | "Für die Beleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung in Unterkünften sind die Regelungen der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" sowie ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" anzuwenden." |
ID 242570
ENDE |
(Stand: 18.11.2024)
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