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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"
Vom 24.März.2021
(GMBl. Nr. 24 vom 20.04.2021 S. 561)
- IIIb4 - 34602 - 15 -
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" bekannt.
Die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" (GMBl 2012, S. 660), zuletzt geändert mit GMBl 2018, S. 474, wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 2 "Anwendungsbereich" wird der Hinweis
"Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt."
durch den Hinweis
"Hinweis:
Für die barrierefreie Gestaltung der Pausen- und Bereitschaftsräume gilt die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang A4.2: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"."
ersetzt.
ENDE |
(Stand: 14.12.2021)
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