Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln
ASR A3.6 "Lüftung"

Vom 28. Februar 2013
(GMBl. Nr. 16 vom 13.03.2013 S. 359)
- IIIb4 - 34602 - 13 -


Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Technische Regel für Arbeitsstätten bekannt:

Die ASR A3.6 "Lüftung" (GMBl 2012, S. 92) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird ergänzt um "7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen".

2. In Punkt 2 Anwendungsbereich wird der Absatz 2

(2) Der Aspekt Baustellen wird zu einem späteren Zeitpunkt in diese Regel eingefügt.

gestrichen.

3. Punkt 7 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" wird zwischen Punkt 6.7 "Maßnahmen bei Störungen von Raumlufttechnischen Anlagen" und Punkt "Ausgewählte Literaturhinweise" eingefügt:

7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

(1) Alle im Folgenden angeführten Abweichungen oder Ergänzungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung daraufhin zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen sind.

(2) Bei Bauarbeiten

die nicht durch Punkt 2 Abs. 3 erfasst sind, ist messtechnisch zu prüfen, ob ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist und keine Stoffe in der Atemluft in gesundheitsschädlicher Konzentration vorhanden sind (z.B. CO2, Radon). Ist eine Sauerstoffversorgung von mindestens 19 Vol% mit natürlicher Belüftung nicht zu erreichen, muss maschinell belüftet werden. Punkt 4.2 Abs. 3 Satz 1 ist für die genannten Bauarbeiten aufgehoben.

(3) Abweichend von Punkt 4.3 Abs.3 Tabelle 2 können in umschlossenen Arbeitsräumen auf Baustellen durch Bauprozesse (z.B. Verarbeiten von Spritzbeton) höhere relative Luftfeuchten entstehen.

(4) Ergänzend zu Punkt 4.4 Abs. 1 können Wärmelasten sowohl durch Bauprozesse (z.B. Aushärten von Beton) als auch bei Bauarbeiten unter Tage geogen aus dem Baugrund auftreten.

(5) Ergänzend zu Punkt 6.5 Abs. 2 können in umschlossenen Arbeitsräumen auf Baustellen (z.B. in Tunneln, Kanälen) prozessbedingt hohe Luftgeschwindigkeiten auftreten.

4. Der Punkt " Ausgewählte Literaturhinweise" wird ergänzt um:

- BGV C 22 Bauarbeiten

- BGR 160 Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage

- BGR 126 Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

- BGR 117-1 Behälter, Silos und enge Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion