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Änderungstext
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
Vom 11. November 2005
(BGBl. I Nr. 70 vom 18.11.2005 S. 3161)
Auf Grund des § 72 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) verordnet die Bundesregierung:
In § 3a Abs. 5 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2844) wird die Angabe "31. Dezember 2005" durch die Angabe "31. Dezember 2006" ersetzt.--- Neufassung in 2006 -----
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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