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Vereinbarung nach § 59 MBG SH zur Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung
- Schleswig-Holstein -
Vom 2. Februar 2015
(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 8 vom 20.02.2015 S. 363)
Gl.Nr. 2127.5
Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom Vereinbarung nach § 59 MBG SH zur Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung
Zwischen dem Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei -
einerseits
und
dem Deutschen Gewerkschaftsbund
- Bezirk Nord -,
dem dbb beamtenbund und tarifunion
- Landesbund Schleswig-Holstein -
andererseits wird nach § 59 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.) vom 11. Dezember 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) folgende Vereinbarung getroffen:
1 Präambel
Der Arbeitsplatz beeinflusst die Gesundheit auf verschiedene Art und Weise. Im positiven Fall kann die Arbeit zur Entwicklung der Persönlichkeit in dem Sinne der Entfaltung ihrer Potentiale und Förderung ihrer Kompetenzen beitragen und so die körperliche und seelische Konstitution der Beschäftigten stärken. Im negativen Fall kann Arbeit aber auch krank machen. Bei stetiger Arbeitsverdichtung, Einführung neuer Arbeitsmethoden und wachsenden Qualitätsanforderungen sind Maßnahmen erforderlich, um Gefahren einer physischen und/oder psychischen Belastung zu minimieren.
Nur wer sich am Arbeitsplatz wohl fühlt, gesund ist und gesundheitliche Belastungen aktiv bewältigen kann, wird seine Fähigkeiten im vollen Maße einbringen und Arbeitsanforderungen erfüllen können, wird lern- und veränderungsfähig bleiben und trotz erhöhtem durchschnittlichen Renteneintrittsalter bis ins Alter Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit erhalten können. Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten bilden daher eine Grundlage für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Der öffentliche Dienst unterliegt ebenso wie die Wirtschaft dem Wandel der Arbeitswelt. Beständige Einsparungen und organisatorische Veränderungen aufgrund der von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen sind an der Tagesordnung. Arbeitsanforderungen verändern sich rasant und mit ihnen die Erwartungen, die an die Beschäftigten gestellt werden. Die zunehmende Technisierung und Digitalisierung der Arbeit verstärken diese Tendenzen. Lebenslanges Lernen ist längst ein Muss für alle Beschäftigten. Parallel dazu steigt das Durchschnittsalter der Beschäftigten des Landes.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) des Landes Schleswig-Holstein zielt sowohl auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und gesundheitsgerechte Organisation der Arbeit (Verhältnisprävention) als auch auf eine Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit (Verhaltensprävention). Es soll außerdem dazu beitragen, dass das Land seine Attraktivität als Arbeitgeber steigert, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Das BGM nützt den Beschäftigten und dem Land als Arbeitgeber gleichermaßen.
Die Schlüssel für ein gutes BGM liegen in der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsbedingungen, in der Qualität der Führung und in der Befähigung der Beschäftigten zur Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit ("gesunde Arbeit"). Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten werden positiv beeinflusst durch die Identifikation mit den dienstlichen Aufgaben sowie durch ein wertschätzendes positives Betriebsklima, das durch tragfähige kollegiale Beziehungen, soziale Unterstützung und gelebte Fürsorge geprägt ist.
Arbeit wird dann als zufriedenstellend erlebt, wenn gemeinsame Werte erlebt und umgesetzt werden, Arbeitsziele klar, verständlich und leistbar sind und die Aufgabe als sinnvoll empfunden wird. Das Land Schleswig-Holstein begreift das BGM sowohl als Teil eines verantwortungsbewussten Verwaltungsmanagements als auch als Ausdruck seiner Wertschätzung und Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten.
Diese Vereinbarung legt Grundsätze und Ziele eines flächendeckenden BGM in den Behörden und Dienststellen des Landes fest. Sie bedürfen der Ausgestaltung und Umsetzung durch die Dienststellen.
Für einzelne Bereiche des BGM trifft diese Vereinbarung unmittelbar geltende Regelungen. In den Bereichen des BGM, in denen diese Vereinbarung allgemeine, nicht unmittelbar geltende Regelungen enthält, können die Ressorts weitergehende Regelungen durch Dienstvereinbarung treffen.
2 Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
BGM in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung bezeichnet das systematische und nachhaltige Vorgehen mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und die Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten.
Gemeinsame Ziele sind die Förderung der Arbeitszufriedenheit, der Leistungsfähigkeit und Motivation, die Sicherstellung eines respekt- und achtungsvollen Umgangs miteinander, die Verbesserung der Kommunikation, ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten, Unterstützung der Beschäftigten und Führungskräfte im Umgang mit Sucht und psychischen Belastungen, die Förderung der persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die Erweiterung des Wissens über gesundheitsgerechtes Führungsverhalten sowie die Stärkung der Führungskompetenzen, die Optimierung von Arbeitsabläufen und Arbeitseffektivität sowie die Reduzierung gesundheitsbeeinträchtigender Verhältnisse am Arbeitsplatz.
(Stand: 21.08.2023)
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