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Regelwerk

Arbeitsschutz und Normung - Rahmenbedingungen in der Elektrotechnik
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAM)

Stand 1999
(BArbBl. 8/1999 S. 91)


Einleitung

Die Normung nahm im Bereich der Elektrotechnik schon sehr früh eine bedeutende Rolle für den Arbeitsschutz ein. In vielen arbeitsschutzbezogenen Normen wurden hier in der Vergangenheit sowohl Beschaffenheits- als auch Betriebsvorschriften geregelt. Inzwischen hat die Europäische Gemeinschaft jedoch eine differenzierte Rechtsgrundlage geschaffen, die neue Eckpunkte für das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Normung setzt. Diesen veränderten Rechtsrahmen spiegelt das folgende Dokument wider, Es wurde von den in der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) vertretenen nationalen Arbeitsschutzinstitutionen im Konsens mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und der Deutschen Elektrotechnischen Kommission im DIN und VDE (DKE) erarbeitet und als Arbeitsgrundlage in einem Spitzengespräch KAN/DKE gemeinsam verabschiedet. Die Elektrotechnische Normung steht in dem Dokument zwar im Vordergrund, jedoch sind die grundlegenden Aussagen gleichermaßen in den anderen Normenfeldern anzuwenden.

1. Grundsätzliches

1.1 Verhältnis von Rechtsetzung und Normung

Seit der Verabschiedung der ersten Sicherheitsbestimmung VDE 0100 vor über 100 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der Normung stetig gewandelt. Ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz hat dabei kontinuierlich zugenommen. Das vorliegende Dokument soll dieser Entwicklung Rechnung tragen und erläutert in Verbindung mit der KAN-Studie 22 "Elektrotechnische Normen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes" (z.Zt. in Bearbeitung) den im Spitzengespräch vom 14. Januar 1997 1 zugrunde gelegten Zusammenhang von Arbeitsschutz und Normung.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art.74, Nr.12) zählt den Arbeitsschutz zu den Hoheitsaufgaben des Staates, für die Bund und Länder gemeinsam Gesetzgebungskompetenz besitzen. Im Bereich des Arbeitsschutzes hat der Staat bestimmte Aufgaben den Unfallversicherungsträgern übertragen, die gesetzlich im "Siebten Buch Sozialgesetzbuch" (SGB VII) 2 geregelt sind. Seit der Verabschiedung der 2. Durchführungsverordnung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1937, die erstmals auf Normen als "anerkannte Regeln der Technik" Bezug nahm, hat sich der Verweis auf Normen in Rechtsvorschriften von Staat und Unfallversicherungsträgern bewährt. Dies spiegelt sich z.B. auch in der Konzeption des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) aus dem Jahre 1968 wider. Mit dem Vertrag zwischen der Bundesregierung und dem DIN vom Juni 1975 3 wurden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Gesetzgebung und der Normung festgelegt.

Dieses Konzept der Zusammenarbeit wurde europäisch erstmals durch die "Niederspannungsrichtlinie" 4 weitgehend realistert. Die positiven deutschen Erfahrungen und die Konsequenzen aus der Anwendung der "Niederspannungsrichtlinie" fanden bei der Konzeption des europäischen Binnenmarktes ihren Niederschlag ("Neue Konzeption" 5).

1.2 Grundlagen der Normungsarbeit

Das DIN, Deutsches Institut für Normung e.V. - im elektrotechnischen Bereich die Deutsche Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE (DKE) - ist gemäß seiner Satzung und auf der Grundlage des mit der Bundesregierung geschlossenen Vertrages vom 5. Juni 1975 3 die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland. DIN und DKE nehmen entsprechende Aufgaben auch in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen wahr. In der "Richtlinie für Normenausschüsse" 6 und der DIN 820 7 sind die Grundsätze ihrer Normungsarbeit festgelegt.

1.3 Internationale, europäische und nationale Normung

Der Schwerpunkt der Normungsarbeiten liegt aufgrund der Globalisierung der Märkte und zur Erfüllung der WTO-TBT-Vereinbarung 8 inzwischen deutlich auf internationaler Ebene oder wegen des Abbaus technischer Handelshemmnisse in Verbindung mit den EG-Richtlinien im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf europäischer Ebene. Um Differenzen zwischen den nationalen Normenwerken abzubauen, haben die CEN/CENELEC-Mitglieder eine Übernahmeverpflichtung für Europäische Normen und Harmonisierungsdokumente vereinbart 9, bei gleichzeitiger Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen. Das Wiener Abkommen zwischen ISO und CEN bzw. das Dresdener Abkommen zwischen IEC und CENELEC bilden darüber hinaus die Grundlage für die Realisierung einer weitestgehenden Angleichung des internationalen und europäischen Normenwerks. Dabei ist gemäß den Empfehlungen des DIN-Präsidialarbeitskreises "Nationale Meinungsbildung für die europäische und internationale Normung" (AKNB) auf die "Verträglichkeit der Normen mit den europäischen Rechtsvorschriften" zu achten 10.

Bei der Überarbeitung der Leitfäden ISO/IEC Guide 51 11 und IEC Guide 104 12 für die Gestaltung internationaler Sicherheitsnormen wurden die europäischen Sicherheitsleitsätze, wie sie z.B. im Bereich der Maschinennormung entwickelt wurden, auch auf internationaler Ebene implementiert. Mit der 1997 verabschiedeten CEN/CENELEC-Resolution 13 zur "Normungspolitik im Bereich von Artikel 118a EG-Vertrag" wurde für dieses Feld eine gemeinsame europäische Handlungsgrundlage gelegt. Wenn diese neuen Dokumente in der Normungsarbeit ihren Niederschlag finden, ist zu erwarten, daß sich der europäische Änderungsbedarf bei international erarbeiteten Normen in einem möglichst frühen Arbeitsstadium reduzieren läßt.

2. Rechtliche Grundlagen arbeitsschutzbezogener Normen

2.1 Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten

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