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Änderungstext
Gefahrstoffe
Vom 15. Januar 2000
(BArbBl. 3/2000 S. 65)
Bek. des BMa vom 15. Januar 2000 - IIIcl-35125-5 -
Die " Anforderungen an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung für Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Zytostatika - behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren nach § 36 Abs. 2 GefStoffV - (BArbBl. Heft 7-8/1998 S. 69) werden wie folgt geändert:
Ziffer 3 erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
Anforderungen an die Zytostatikawerkbänke
Zytostatikawerkbänke müssen nach DIN 12980 typgeprüft sein. Typgeprüfte mikrobiologische Sicherheitswerkbänke nach DIN 12950 Teil 10 und nach dem berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatz GS-GES- 04(03/94) geprüfte Zytostatikawerkbänke dürfen mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der DIN 12980 unter den vorgenannten Bedingungen weiterbetrieben werden. |
"3 Anforderungen an die Zytostatikawerkbänke
Neu zu beschaffende Zytostatika-Werkbänke müssen nach DIN 12980 typgeprüft sein. Typgeprüfte mikrobiologische Sicherheitswerkbänke nach DIN 12950 Teil 10 und nach dem berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatz GS-GWS 04 (03/94) geprüfte Zytostatika-Werkbänke dürfen weiter unter den vorgenannten Bedingungen betrieben werden". |
ENDE |
(Stand: 28.04.2022)
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