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Regelwerk

Änderungstext

Gefahrstoffe

Vom 15. Januar 2000
(BArbBl. 3/2000 S. 65)



Bek. des BMa vom 15. Januar 2000 - IIIcl-35125-5 -

Die " Anforderungen an den Betrieb von Sicherheitswerkbänken mit Luftrückführung für Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Zytostatika - behördlich und berufsgenossenschaftlich anerkanntes Verfahren nach § 36 Abs. 2 GefStoffV - (BArbBl. Heft 7-8/1998 S. 69) werden wie folgt geändert:

Ziffer 3 erhält folgenden Wortlaut:

alt neu
Anforderungen an die Zytostatikawerkbänke

Zytostatikawerkbänke müssen nach DIN 12980 typgeprüft sein.

Typgeprüfte mikrobiologische Sicherheitswerkbänke nach DIN 12950 Teil 10 und nach dem berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatz GS-GES- 04(03/94) geprüfte Zytostatikawerkbänke dürfen mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der DIN 12980 unter den vorgenannten Bedingungen weiterbetrieben werden.

"3 Anforderungen an die Zytostatikawerkbänke

Neu zu beschaffende Zytostatika-Werkbänke müssen nach DIN 12980 typgeprüft sein.

Typgeprüfte mikrobiologische Sicherheitswerkbänke nach DIN 12950 Teil 10 und nach dem berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatz GS-GWS 04 (03/94) geprüfte Zytostatika-Werkbänke dürfen weiter unter den vorgenannten Bedingungen betrieben werden".

ENDE

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