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Regelwerk

Änderungstext

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung

Vom 17. April 2023
(BGBl. I Nr. 102 vom 19.04.2023)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Auf Grund des § 38 Nummer 2 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1
Änderung der Wohngeldverordnung

Die Anlage zur Wohngeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2722), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle "Land: Baden-Württemberg" wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe "Bad Saulgau, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Bad Schönborn IV" eingefügt.

b) Nach der Angabe "Edingen-Neckarhausen III" wird eine Zeile mit der Angabe "Eggenstein-Leopoldshafen IV" eingefügt.

c) Nach der Angabe "Ehingen (Donau), Stadt III" wird eine Zeile mit der Angabe "Eislingen/Fils, Stadt IV" eingefügt.

d) Nach der Angabe "Haigerloch, Stadt I" wird eine Zeile mit der Angabe "Hechingen, Stadt IV" eingefügt.

e) Nach der Angabe "Heidelberg, Stadt V" wird eine Zeile mit der Angabe "Heidenheim an der Brenz, Stadt IV" eingefügt.

f) Nach der Angabe "Lauda-Königshofen, Stadt I" wird eine Zeile mit der Angabe "Lauffen am Neckar, Stadt IV" eingefügt.

g) Nach der Angabe "Phillipsburg, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Plankstadt IV" eingefügt.

h) Nach der Angabe "Rheinau, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Rheinstetten, Stadt IV" eingefügt.

i) Nach der Angabe "Schramberg, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Schriesheim, Stadt IV" eingefügt.

j) Nach der Angabe "Sinsheim, Stadt III" wird eine Zeile mit der Angabe "Sinzheim IV" eingefügt.

k) Nach der Angabe "Titisee-Neustadt, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Trossingen, Stadt IV" eingefügt.

l) Nach der Angabe "Tübingen, Universitätsstadt VII" wird eine Zeile mit der Angabe "Tuttlingen, Stadt IV" eingefügt.

m) Nach der Angabe "Waldbronn IV" wird eine Zeile mit der Angabe "Waldkirch, Stadt IV" eingefügt.

n) Nach der Angabe "Wangen im Allgäu, Stadt III" wird eine Zeile mit der Angabe "Wehr, Stadt IV" eingefügt.

o) Nach der Angabe "Weingarten, Stadt V" wird eine Zeile mit der Angabe "Weinheim, Stadt IV" eingefügt.

2. Die Tabelle "Land: Nordrhein-Westfalen" wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe "Attendorn, Stadt II" wird eine Zeile mit der Angabe "Augustdorf I" eingefügt.

b) Nach der Angabe "Neuss, Stadt IV" wird eine Zeile mit der Angabe "Nideggen, Stadt II" eingefügt.

c) Nach der Angabe "Niederzier II" wird eine Zeile mit der Angabe "Nordkirchen I eingefügt

d) Nach der Angabe "Borken I" wird die Angabe "Coesfeld I" gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

ID 230761

ENDE

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(Stand: 19.04.2023)

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