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Änderungstext
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Vom 12. Dezember 2019
(BGBl. I Nr. 48 vom 17.12.2019 S. 2522)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung § 2 Lernorte der Berufsbildung § 3 Anwendungsbereich Teil 2 Kapitel 1 Abschnitt 1 § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen § 5 Ausbildungsordnung § 6 Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit § 9 Regelungsbefugnis Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 § 10 Vertrag § 11 Vertragsniederschrift § 12 Nichtige Vereinbarungen Unterabschnitt 2 § 13 Verhalten während der Berufsausbildung Unterabschnitt 3 § 14 Berufsausbildung § 15 Freistellung § 16 Zeugnis Unterabschnitt 4 § 17 Vergütungsanspruch § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung § 19 Fortzahlung der Vergütung Unterabschnitt 5 § 20 Probezeit § 21 Beendigung § 22 Kündigung § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung Unterabschnitt 6 § 24 Weiterarbeit § 25 Unabdingbarkeit § 26 Andere Vertragsverhältnisse Abschnitt 3 § 27 Eignung der Ausbildungsstätte § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen § 29 Persönliche Eignung § 30 Fachliche Eignung § 31 Europaklausel § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen § 32 Überwachung der Eignung § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens Abschnitt 4 § 34 Einrichten, Führen § 35 Eintragen, Ändern, Löschen § 36 Antrag Abschnitt 5 § 37 Abschlussprüfung § 38 Prüfungsgegenstand § 39 Prüfungsausschüsse § 40 Zusammensetzung, Berufung § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen § 45 Zulassung in besonderen Fällen § 46 Entscheidung über die Zulassung § 47 Prüfungsordnung § 48 Zwischenprüfungen § 49 Zusatzqualifikationen § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen § 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen Abschnitt 6 § 51 Interessenvertretung § 52 Verordnungsermächtigung Kapitel 2 § 53 Fortbildungsordnung § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen § 56 Fortbildungsprüfungen § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Kapitel 3 § 58 Umschulungsordnung § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Kapitel 4 Abschnitt 1 § 64 Berufsausbildung § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung Abschnitt 2 § 68 Personenkreis und Anforderungen § 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung § 70 Überwachung, Beratung Teil 3 Kapitel 1 Abschnitt 1 § 71 Zuständige Stellen § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes |
(Stand: 16.09.2020)
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