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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Vom 12. Dezember 2019
(BGBl. I Nr. 48 vom 17.12.2019 S. 2522)


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Das Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

alt neu
Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung

§ 2 Lernorte der Berufsbildung

§ 3 Anwendungsbereich

Teil 2
Berufsbildung

Kapitel 1
Berufsausbildung

Abschnitt 1
Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen

§ 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen

§ 5 Ausbildungsordnung

§ 6 Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen

§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit

§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

§ 9 Regelungsbefugnis

Abschnitt 2
Berufsausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 1
Begründung des Ausbildungsverhältnisses

§ 10 Vertrag

§ 11 Vertragsniederschrift

§ 12 Nichtige Vereinbarungen

Unterabschnitt 2
Pflichten der Auszubildenden

§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung

Unterabschnitt 3
Pflichten der Ausbildenden

§ 14 Berufsausbildung

§ 15 Freistellung

§ 16 Zeugnis

Unterabschnitt 4
Vergütung

§ 17 Vergütungsanspruch

§ 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 19 Fortzahlung der Vergütung

Unterabschnitt 5
Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 20 Probezeit

§ 21 Beendigung

§ 22 Kündigung

§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Unterabschnitt 6
Sonstige Vorschriften

§ 24 Weiterarbeit

§ 25 Unabdingbarkeit

§ 26 Andere Vertragsverhältnisse

Abschnitt 3
Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal

§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte

§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen

§ 29 Persönliche Eignung

§ 30 Fachliche Eignung

§ 31 Europaklausel

§ 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen

§ 32 Überwachung der Eignung

§ 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens

Abschnitt 4
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

§ 34 Einrichten, Führen

§ 35 Eintragen, Ändern, Löschen

§ 36 Antrag

Abschnitt 5
Prüfungswesen

§ 37 Abschlussprüfung

§ 38 Prüfungsgegenstand

§ 39 Prüfungsausschüsse

§ 40 Zusammensetzung, Berufung

§ 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung

§ 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung

§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung

§ 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinander fallenden Teilen

§ 45 Zulassung in besonderen Fällen

§ 46 Entscheidung über die Zulassung

§ 47 Prüfungsordnung

§ 48 Zwischenprüfungen

§ 49 Zusatzqualifikationen

§ 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

Abschnitt 6
Interessenvertretung

§ 51 Interessenvertretung

§ 52 Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Berufliche Fortbildung

§ 53 Fortbildungsordnung

§ 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen

§ 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen

§ 56 Fortbildungsprüfungen

§ 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Kapitel 3
Berufliche Umschulung

§ 58 Umschulungsordnung

§ 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen

§ 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf

§ 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen

§ 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen

§ 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Kapitel 4
Berufsbildung für besondere Personengruppen

Abschnitt 1
Berufsbildung behinderter Menschen

§ 64 Berufsausbildung

§ 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen

§ 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen

§ 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung

Abschnitt 2
Berufsausbildungsvorbereitung

§ 68 Personenkreis und Anforderungen

§ 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung

§ 70 Überwachung, Beratung

Teil 3
Organisation der Berufsbildung

Kapitel 1
Zuständige Stellen; zuständige Behörden

Abschnitt 1
Bestimmung der zuständigen Stelle

§ 71 Zuständige Stellen

§ 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung

§ 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes

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