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Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
Vom 26. August 2015
(BGBl. I Nr. 34 vom 01.09.2015 S. 1443)
Auf Grund
verordnet die Bundesregierung:
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Artikel 2 Änderung der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Artikel 3 Änderung der Zweiten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Artikel 5 Änderung der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 1
Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Die Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927, 2932) wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 16 (weggefallen)". |
b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 36 Verteilung der Stimmenzahlen". |
c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 40 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber". |
d) Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Unterabschnitt 4 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen". |
e) Vor der Angabe zu § 43 werden die folgenden Angaben eingefügt:
" § 42a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
§ 42b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
§ 42c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung".
f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 72 Verteilung der Stimmenzahlen". |
g) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 75 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber". |
h) Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Unterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen". |
i) Vor der Angabe zu § 76 werden die folgenden Angaben eingefügt:
" § 75a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
§ 75b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
§ 75c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung".
j) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Teil 4 Erstmalige Anwendung, Berechnung von Fristen, Übergangsregelung". |
k) Nach der Angabe zu § 106 wird folgende Angabe angefügt:
" § 107 Übergangsregelung"
2. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 eingefügt:
"3. bei einem börsennotierten Unternehmen der Anteil, mit dem Frauen und Männer nach § 96 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes jeweils mindestens im Aufsichtsrat vertreten sein müssen;
4. bei einem börsennotierten Unternehmen, ob der Geschlechteranteil nach § 96 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist (Gesamterfüllung) oder ob der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 des Aktiengesetzes widersprochen wurde und der Geschlechteranteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist (Getrennterfüllung);".
b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5.
§ 16 Einsatz von Wahlgeräten
(Stand: 16.06.2018)
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