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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz

Vom 26. August 2015
(BGBl. I Nr. 34 vom 01.09.2015 S. 1443)



Auf Grund

  1. des § 17 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 12 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 657) geändert worden ist,
  2. des § 39 des Mitbestimmungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 7 Nummer 7 des Gesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 658) geändert worden ist, und
  3. des § 13 des Drittelbeteiligungsgesetzes vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 974)

verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Artikel 2 Änderung der Ersten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Artikel 3 Änderung der Zweiten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Artikel 4 Änderung der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Artikel 5 Änderung der Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz

Artikel 6 Inkrafttreten

Artikel 1
Änderung der Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Die Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz vom 10. Oktober 2005 (BGBl. I S. 2927, 2932) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 16 (weggefallen)".

b) Die Angabe zu § 36 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 36 Verteilung der Stimmenzahlen".

c) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 40 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber".

d) Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Unterabschnitt 4
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen".

e) Vor der Angabe zu § 43 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 42a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen

§ 42b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung

§ 42c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung".

f) Die Angabe zu § 72 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 72 Verteilung der Stimmenzahlen".

g) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 75 Verteilung der Stimmen auf die Bewerber".

h) Die Angabe zu Teil 1 Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Unterabschnitt 5
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen".

i) Vor der Angabe zu § 76 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 75a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen

§ 75b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung

§ 75c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung".

j) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Teil 4
Erstmalige Anwendung, Berechnung von Fristen, Übergangsregelung".

k) Nach der Angabe zu § 106 wird folgende Angabe angefügt:

" § 107 Übergangsregelung"

2. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 eingefügt:

"3. bei einem börsennotierten Unternehmen der Anteil, mit dem Frauen und Männer nach § 96 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes jeweils mindestens im Aufsichtsrat vertreten sein müssen;

4. bei einem börsennotierten Unternehmen, ob der Geschlechteranteil nach § 96 Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes gemäß § 96 Absatz 2 Satz 2 des Aktiengesetzes vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen ist (Gesamterfüllung) oder ob der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 des Aktiengesetzes widersprochen wurde und der Geschlechteranteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen ist (Getrennterfüllung);".

b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5.

3. § 16

§ 16 Einsatz von Wahlgeräten

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(Stand: 16.06.2018)

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