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Änderungstext
Berichtigung des Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Vom 6. Juli 2012
(BGBl. I Nr. 32 vom 16.07.2012 S. 1489)
Das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. März 2012 (BGBl. I S. 462) ist wie folgt zu berichtigen:
1. Artikel 1 Nummer 22 wird wie folgt geändert:
a) Buchstabe k wird wie folgt geändert:
aa) In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe "15)" durch die Angabe "16)" ersetzt.
bb) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe "15" durch die Angabe "16" und die Angabe "15)" durch die Angabe "16)" ersetzt.
b) Buchstabe l wird wie folgt geändert:
aa) In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe "11)" durch die Angabe "12)" ersetzt.
bb) In Doppelbuchstabe cc wird die Angabe "11" durch die Angabe "12" und die Angabe "11)" durch die Angabe "12)" ersetzt.
2. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 11 wird folgende Nummer 11 a eingefügt:
"11 a. In der Überschrift vor § 95 werden die Wörter "bewilligte Freistellungen oder" gestrichen."
b) Nummer 12 wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a wird gestrichen.
bb) Die Buchstaben b und c werden die Buchstaben a und b.
(Stand: 16.06.2018)
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