Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

Saarländisches
BehindertengleichstellungsG

- Inhalt -

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt

§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

§ 3 Menschen mit Behinderungen

§ 4 Barrierefreiheit

§ 5 Zielvereinbarungen

§ 6 Gebärdensprache und andere Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit

§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 2a
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Landes

§ 12 Öffentliche Stellen des Landes

§ 12a Barrierefreie Informationstechnik

§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit

§ 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit

§ 12d Verordnungsermächtigung

§ 12e Überwachungsstelle des Landes für Barrierefreiheit

§ 13 Barrierefreie Medien

Abschnitt 3
Rechtsbehelfe

§ 14 Beweislastumkehr

§ 15 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren

§ 16 Verbandsklagerecht

§ 17 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 18 Amt der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 19 Aufgabe und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Abschnitt 5
Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 20 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 21 (aufgehoben)

Abschnitt 6
Beteiligung auf kommunaler Ebene

§ 22 (aufgehoben)

Abschnitt 7
Sicherung der Teilhabe und Berichtspflicht

§ 23 Sicherung der Teilhabe

§ 24