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Änderungstext
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes
über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
Vom 1. Dezember 2010
(SächsGVBl. Nr. 14 vom 20.12.2010 S. 338)
Der Sächsische Landtag hat am 3. November 2010 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
SächsLadÖffG - Sächsisches Ladenöffnungsgesetz
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
§ 4 Abs. 3 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 536), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. März 2008 (SächsGVBl. S. 274), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird der Satzpunkt durch ein Semikolon ersetzt.
2. Die folgenden Nummern 4 und 5 werden angefügt:
"4. den Betrieb von Videotheken an den Sonntagen zwischen 12.00 und 20.00 Uhr,
5. den Betrieb von Waschanlagen für Kraftfahrzeuge an den Sonntagen."
3. Es wird folgender Satz angefügt:
"Satz 1 Nr. 4 und 5 gilt nicht für den Ostersonntag und Pfingstsonntag sowie für solche Sonntage, auf die ein gesetzlicher Feiertag nach § 1 Abs. 1 oder ein Gedenk- und Trauertag nach § 2 fällt."
Artikel 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, ausgenommen ist Artikel 1, welcher am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
( 2) Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Ladenschlusszeiten in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten sowie auf bestimmten Flughäfen und Bahnhöfen (Ladenschlussverordnung - LSchlVO
(Stand: 17.02.2021)
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