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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 10. Dezember 2024
(GV. NRW Nr. 41 vom 20.12.2024 S. 1195)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes
§ 5 Absatz 1 des Landesreisekostengesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. November 2022 (GV. NRW. S. 968) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 wird die Angabe "30" durch die Angabe "35" und die Angabe "20" durch die Angabe "23" ersetzt.
2. Satz 2
Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten der Fahrzeugvollversicherung abgegolten.
wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
ID: 243139
ENDE |
(Stand: 13.01.2025)
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