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Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der
Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPa NRW)
Vom 2. Oktober 2014
(GVBl. Nr. 29 vom 15.10.2014 S. 625)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
APG NRW - Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Artikel 2
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Artikel 3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE
(Stand: 16.06.2018)
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