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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristung im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 4. Dezember 2012
(GV. NRW. Nr. 36 vom 14.12.2012 S. 634)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Anwendung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften auf nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes

§ 5 des Gesetzes über die Anwendung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften auf nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 6. Oktober 1987 (GV. NRW. S. 342), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Abschnitt 3 des Landesbesoldungsgesetzes vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 338),

Abschnitt 3
Außer-Kraft-Treten

Das Landesbesoldungsgesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung des Sonderzahlungsgesetzes - NRW

§ 11 des Sonderzahlungsgesetzes - NRW vom 20. November 2003 (GV. NRW. S. 696), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 750), wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden die Wörter "und Außer-Kraft-Treten" gestrichen.

2. Der Satz "Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft." wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 Nordrhein-Westfalen

§ 4 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 750) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten " gestrichen.

2. Der Satz "Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft." wird aufgehoben.

Artikel 5
Änderung des Besoldungs- und Versorgungsgleichstellungsgesetzes

§ 3 des Besoldungs- und Versorgungsgleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Der Satz "Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft." wird aufgehoben.

Artikel 6
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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