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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen an das neue Landesbeamtengesetz

Vom 8. Dezember 2009
(GV. NRW. Nr. 40 vom 21.12.2009 S. 837)



Artikel 1
20302

Die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen vom 21. September 1982 (GV. NRW. S. 605, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274), wird auf Grund § 57 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 570), wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2 wird die Angabe " § 199 LBG" durch die Angabe " § 121 LBG NRW", die Angabe " § 224 LBG" durch die Angabe " § 134 LBG NRW" und die Angabe " § 183 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 LBG" durch die Angabe " § 108 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 LBG NRW" ersetzt.

2. In § 5 wird die Angabe " § 70 Abs. 1 Satz 1 LBG" ersetzt durch die Angabe " § 52 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW".

3. § 6 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 3 wird die Angabe " § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 3 oder 4 LBG" durch die Angabe " § 49 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 3 oder 4 LBG NRW" ersetzt.
  2. In Absatz 4 Satz 1 Buchstabe a wird die Angabe " § 68 Abs. 3 LBG" durch die Angabe " § 49 Abs. 3 LBG NRW" ersetzt.

4. In § 7 Abs. 1 wird die Angabe " § 68 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBG" ersetzt durch die Angabe " § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBG NRW".

5. § 9 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 1 wird der Klammerhinweis " § 69 Abs. 1 Nr. 2 LBG" durch " § 51 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW" und die Angabe " § 68 Abs. 1 Nr. 3 LBG" durch die Angabe " § 49 Abs. 1 Nr. 3 LBG NRW ersetzt".
  2. In Absatz 2 wird die Angabe " § 69 Abs. 1 Nr. 3 LBG" ersetzt durch die Angabe " § 51 Abs. 1 Nr. 3 LBG NRW".

6. In § 10 Absatz 1 wird die Angabe " § 69 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG" durch die Angabe " § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG NRW" und die Angabe " § 206 Abs. 2 LBG" durch die Angabe " § 126 Abs. 2 LBG NRW" ersetzt.

7. In § 15 wird die Angabe " § 69 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 b LBG" ersetzt durch die Angabe " § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 b LBG NRW".

8. In § 16 Absatz 5 wird die Angabe " § 76 LBG" ersetzt durch die Angabe " § 42 BeamtStG i.V.m. § 59 LBG NRW".

9. In der Überschrift zu Abschnitt VI wird die Angabe " § 74" ersetzt durch die Angabe " § 56".

10. In § 21 Absatz 1 wird die Angabe " § 74 LBG" ersetzt durch die Angabe " § 56 LBG NRW".

12. In § 25 Satz 2 wird die Jahreszahl "2009" ersetzt durch die Jahreszahl "2014".

Artikel 2
2030

Die Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 186), geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 779), wird auf Grund § 2 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 570), wie folgt geändert:

1. Im Normkopf wird nach der Nummer 4 ein Komma eingefügt und als neue Nummer 5 und 6 angefügt:

"5. des § 18 Abs. 1 Satz 8 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 1984 (GV. NRW. S. 303), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 168),

6. des § 66 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 31. August 2006 geltenden Fassung (Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I. S. 2039,2042))."

2. In § 2 Absatz 2 wird als neuer Satz 2 eingefügt:

"Satz 1 gilt entsprechend für Professorinnen und Professoren."

Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.

3. § 2 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 1 wird die Angabe " §§ 8 bis 14 a und 30 bis 54 LBG NRW" ersetzt durch die Angabe " §§ 8 bis 12 und 21 bis 32 BeamtStG, §§ 15 bis 19 und 27 bis 41 LBG NRW".
  2. In Nummer 2 wird in der Klammer die Angabe " § 23 Absatz 6" ersetzt durch die Angabe " § 14 Abs. 5".
  3. In Nummer 3 wird die Angabe " § 25 Absatz 1 Nr. 2 und 3 LBG NRW, § 25 a LBG NRW" ersetzt durch die Angabe " § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 22 LBG NRW".
  4. In Nummer 4 wird die Angabe " § 128 Absatz 2 bis 4 BRRG" ersetzt durch die Angabe " § 16 Abs. 2 bis 4 BeamtStG".
  5. In Nummer 5 wird in der Klammer die Angabe " § 28 Absatz 2 LBG NRW, § 130 Absatz 1 BRRG" ersetzt durch die Angabe " § 25 Abs. 2 LBG NRW, § 18 Abs. 1 BeamtStG".
  6. In Nummer 6 wird die Angabe " § 130 Absatz 2 BRRG" ersetzt durch die Angabe " § 18 Abs. 1 BeamtStG".

4. § 3 wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift wird die Angabe "gemäß § 123 a BRRG" gestrichen.
  2. In Absatz 1 wird in der Klammer die Angabe " § 28, § 29 LBG NRW; § 123 BRRG" ersetzt durch die Angabe " §§ 24 und 25 LBG NRW, §§ 14, 15 und 20 BeamtStG).
  3. In Absatz 4 wird das Wort "BRRG" ersetzt durch das Wort "Beamtenstatusgesetz".
  4. In § 4 Absatz 1 werden die Angaben " §§ 67 bis 75 a" ersetzt durch die Angaben " §§ 48 bis 58".

5. § 6 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 5 wird die Angabe " §§ 64 und 65 LBG NRW" ersetzt durch die Angabe " § 37 BeamtStG".
  2. Absatz 6 erhält folgende Fassung:

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