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Regelwerk

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(BGBl. I Nr. 28 vom 11.07.2008 S..1216)



Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 25b des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Artikels I des Gesetzes vom 20. April 1999 (Nordrhein-Westfälisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 148) und in allen folgenden Fassungen ist mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

ENDE

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