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Regelwerk

Technische und IT-organisatorische Vorgaben (Mindeststandards) für die Einrichtung und für den Betrieb
von Telearbeitsplätzen in der hessischen Landesverwaltung

Anschlussvereinbarung vom 20. Juni 2003 (StAnz. S. 2748)
(StAnz. Hessen Nr.50 vom 15.12.2003 S. 4963, ber. 2004 S. 209; 28.11.2000 /2001 S. 506aufgehoben)



1. Regelungsbereich

Die technischen und IT-organisatorischen Mindeststandards wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet und verstehen sich als Ergänzung zu der Anschlussvereinbarung zur Einführung von alternierender Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung vom 20. Juni 2003. Sie sind geeignet, notwendige technische Regelungen und Sicherheitsanforderungen zu erläutern und als Handreichungen die Umsetzung zu unterstützen. Zur schnellen Übersicht ist eine Checkliste für die Einrichtung und den Betrieb von Telearbeitsplätzen beigefügt (Anlage 1).

Die Regelungen umfassen alle IT-unterstützten Büroarbeitsplätze außerhalb von Diensträumen. Mobile Arbeitsplätze werden hiervon nicht erfasst. Je nach Ausstattung und Funktionalität greifen die fixierten Mindeststandards. Wird ein PC-Arbeitsplatz über ein öffentliches Netz an die Dienststelle angebunden, stellen sich weiter gehende Sicherheitsanforderungen als bei einem ausgelagerten Kanzlei-PC-Arbeitsplatz, für den ein Datenaustausch per Diskette geregelt wurde. Zusätzlich sind alle für die Integration der Telearbeitsplätze in das häusliche Umfeld vorgegebenen Mindeststandards verpflichtend für die Dienststellen und die Beschäftigten.

Die Anforderungen aus den Aufgabenstellungen bestimmen die IT-Ausstattung und insbesondere auch die notwendigen IT-Leistungen. Können diese Voraussetzungen über vorhandene Standardlösungen nicht geschaffen werden, so ist der Einsatz anderer Software zu prüfen. Die vorhandenen IT-Lösungen sollen sich so den technischen (Weiter-)Entwicklungen stellen. Auf Abschnitt 3 wird verwiesen.

Für bereits bestehende Telearbeitsplätze, die momentan nicht den Mindeststandards entsprechen, wird eine Übergangsfrist für die notwendige Nachrüstung bis Ende des Jahres 2004 eingeräumt. Bei Anwendungen, mit denen sensitive Daten nach § 7 Abs. 4 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) verarbeitet werden, sind die Mindeststandards vorrangig umzusetzen.

Der Einsatz chipkartenbasierter bzw. biometrischer Verfahren kommt für Telearbeitsplätze spätestens dann in Betracht, soweit solche Sicherheitslösungen in der Dienststelle zur Anwendung kommen.

2. Mindeststandards

2.1 Einrichtung von Telearbeitsplätzen

2.1.1 Vorbereitungen

Der Entscheidung über die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes sollen in jedem Fall zunächst die nachstehenden grundsätzlichen Abwägungen auf Seiten der Dienststelle wie auch bei den Beschäftigten vorausgehen:

2.1.2 Festlegen technischer Ausstattungsstandards

Die Dienststelle entscheidet über den Einsatz der IT-Technik, die Konfiguration und die Softwareausstattung bei der Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Sie definiert (sofern noch nicht vorhanden) einen "Warenkorb" und stattet den jeweiligen Telearbeitsplatz nach den fachlichen Anforderungen aus. Die Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen wird sich an den IT-Standards der Dienststelle orientieren. Das umfasst auch den Einsatz von mobilen PCs (Laptops, Notebooks u. a.).

Insbesondere gilt dabei:

2.2 Einrichtung, Betreuung und Wartung der Telearbeitsplätze

Der Dienststelle obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation, die ergonomische Arbeitsplatzausstattung und für die Funktionsfähigkeit der technischen Ausstattung. Sie kann dabei Arbeiten auf externe Dienstleister delegieren (Vertrag nach § 4 HDSG erforderlich) oder dem Beschäftigten in vertretbarem Umfang Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb übertragen, ohne sich jedoch abschließend der Verantwortung entziehen zu können.

2.2.1 Installation der Telearbeitsplätze

Die Dienststelle

Die Beschäftigten

2.2.2 Support/Hotline

Die Dienststelle

2.3 Sicherheit und Datenschutz

Die Dienststelle ist auch beim Einsatz von Telearbeit die Daten verarbeitende Stelle und damit für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sie muss deshalb die nach § 10 HDSG notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen vorgeben. Auf die Ziffern 8.1 sowie 8.4 der Anschlussvereinbarung vom 20. Juni 2003 wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

2.3.1 Allgemeine technisch/organisatorische Regelungen (Sicherheitskonzept)

Die Anbindung des Telearbeitsplatzes ist eine Erweiterung des Datennetzes der Dienststelle. Für den Telearbeitsplatz gelten mindestens die gleichen Sicherheitsanforderungen, wie für einen in der Dienststelle vernetzten PC-Arbeitsplatz. Die im Detail zu treffenden Regelungen sollten Bestandteil des Sicherheitskonzeptes der Dienststelle sein. Dabei gelten folgende Grundannahmen:

2.3.2 Umsetzung der technisch/IT-organisatorischen Mindeststandards

Bei der Konfiguration der Telearbeitsplätze:

Bei der Speicherung/Sicherung dienstlicher Daten:

Bei der Datenübertragung/-transporten:

Bei der Nutzung des Internets:

3. Produkte und Freigaben für die Anbindung der Telearbeitsplätze

Die technische Anbindung der häuslichen Telearbeitsplätze an die Dienststellen unterliegt besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Andererseits verlangt die qualifizierte Arbeit im häuslichen Umfeld nach einer umfassenden IT-Unterstützung vergleichbar der innerhalb der Dienststelle. Der notwendige Kompromiss zwischen unabdingbaren zentralen Sicherheitsvorgaben und individuellen, fachbezogenen Anforderungen kann zu unterschiedlichen IT-Lösungen führen, muss jedoch bezogen auf die Produktentscheidung kontrollierbar und nachvollziehbar sein.

Für den Produkteinsatz gelten die nachstehenden Vorgaben:

4. Revision

Der Anschluss extern installierter IT-Arbeitsplätze erfordert eine besondere Aufmerksamkeit bei IT-Verwaltern und Verantwortlichen. Wegen des daraus entstehenden besonderen Gefährdungspotentials müssen die externen Verbindungsversuche und LogIn's zum IT-System der Dienststelle protokolliert und regelmäßig ausgewertet werden. Nur so ist versteckten Gefährdungen wirkungsvoll zu begegnen.

Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Einsatz der Telearbeitsplätze hat die Dienststelle oder eine berechtigte bzw. von ihm beauftragte Stelle ein Zutrittsrecht zu der Wohnung der Beschäftigten (siehe dazu Ziff. 6.1 der Anschlussvereinbarung vom 20. Juni 2003) bei:

Ferner ist dem Hessischen Datenschutzbeauftragten ein Zutrittsrecht einzuräumen.

Der Personalvertretung wird die Möglichkeit eingeräumt, an den Begehungen teilzunehmen.

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Checkliste für die Einrichtung und den Betrieb von Telearbeitsplätzen Anlage 1 
Prüfpunkte Dienststelle Beschäftigte
Aufgabe ist grundsätzlich für Telearbeit geeignet
Arbeit ist eigenständig durchführbar x o
Ergebnis konkret und messbar x o
keine wesentlichen Störungen des Dienstablaufs x o
Telearbeit ist nicht durch spezialgesetzliche Regelungen ausgeschlossen x
Beschäftigte(r) erfüllt die persönlichen Voraussetzungen
benötigte Kenntnisse sind vorhanden o x
Grundkompetenz für den selbständigen Umgang mit der IT-Technik wurde erworben o x
persönliche und räumliche Verhältnisse sind für Telearbeit geeignet o x
Datenübertragung
Form des Datenaustauschs ist geregelt (Datenträger, WAN usw.) x
Zugriff auf Netzlaufwerke und Fachanwendungen ist geregelt x
Ausstattung entspricht der Aufgabenstellung
geeignete Hard- und Software von der Dienststelle gestellt x
Sicherheitsniveau entspricht mindestens dem der Dienststelle
(Virenscanner, Bildschirmschoner, Sperrung nicht benötigter Laufwerke, Sicherungssoftware usw.)
x o
WAN-Anbindung ist eingerichtet (wo notwendig) x
elektronische Kommunikation im erforderlichen Umfang ist eingerichtet (z.B. E-Mail) x
WAN-Anbindung entspricht den Vorgaben
Anbindung auf Basis freigegebener Produkte x
Einsatz eines noch nicht freigegebenen Verfahrens geplant:    
- Abstimmung mit HZD und HDSB ist erfolgt x
- Freigabe durch Programmmanagement liegt vor x
Internetzugang nur über von der Dienststelle bestimmte zentrale, per Firewall gesicherte Punkte x o
potenzieller Arbeitsplatz ist geeignet
notwendige Infrastruktur (Telekommunikation, adäquate Stromversorgung usw.) ist vorhanden bzw. kann zur Verfügung gestellt werden o x
Arbeitsplatz kann ergonomisch korrekt eingerichtet werden bzw. ist er bereits o x
Betreuung und Wartung sind geregelt
angemessene Benutzerbetreuung ist sichergestellt x
präventive Beratung wird angeboten x
Modalitäten bzgl. Übernahme der Betriebskosten sind geklärt
nachgewiesene IT-Kosten (Telefongebühren, Verbrauchsmittel) werden ersetzt (Verbindungsnachweise oder Pauschalregelung) x o
häusliche Betriebskosten (Strom, anteilige Miete, Heizung usw.) zu Lasten des/der Beschäftigten   x
Datenschutz und -sicherheit sind gewährleistet
technische und organisatorische Maßnahmen i. S. v. § 10 HDSG sind von der Dienststelle vorgegeben x
Vertraulichkeit dienstlicher Unterlagen ist gesichert x o
Datenzugriffe nur durch berechtigte Personen x o
Verwaltungsnetze (HCN, LAN) sind vor unbefugtem Zugriff über den Telearbeitsplatz geschützt x
Sicherheitsanforderungen des HCN sind erfüllt, technische Lösungen sind konform zum Sicherheitskonzept des HCN x
Zugriffe sind auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt x
Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten ist sichergestellt (Verschlüsselung, elektronische Signatur, MAC) x
Speicherung von Daten grundsätzlich auf Servern der Dienststelle x o
andernfalls: verschlüsselt und mindestens Passwort-Schutz, möglichst jedoch per Chipkarte x o
Verantwortlichkeit für Form und Zeitintervall der Datensicherung ist festgelegt x o
Benutzer und -rechte sind im Betriebssystem oder durch zusätzliche Sicherheitsinstanzen differenziert eingerichtet x
lokale Authentisierung durch Passwort ist eingerichtet, wo möglich werden zusätzliche Einrichtungen (Chipkarte, Biometrie) zur Zugangskontrolle genutzt x
Telearbeit wird über eine weitere USER-ID/Passwortabfrage (Telearbeits-Account) auf dem Server gesichert x
Telearbeits-Account wird nach längerer Inaktivität automatisch gesperrt x
Revisionssicherheit
Externe Verbindungsversuche und Logins auf das IT-System der Dienststelle werden protokolliert und unter dem Aspekt der Datensicherheit regelmäßig ausgewertet x
Zugangsrechte zur Wohnung
Zugangsrechte für HDSB sind vereinbart x x
Zugangsrechte für Personalvertretung und behördlichen Datenschutzbeauftragten sind vereinbart x x
Zugangsrechte für Administratoren zur Einrichtung, Wartung und Reparatur sind vereinbart x x
Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht den Vorgaben
Installation ordnungsgemäß erfolgt, Funktionsfähigkeit geprüft, Betriebsbereitschaft hergestellt x o
ergonomische Arbeitsplatzausstattung ist geprüft x o
o = Mitwirkung
x = verantwortlich

.

Merkblatt für die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Anlage 2

Arbeitsblatt

Bildschirmarbeit (gem. Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung)

Das Arbeitsblatt ist ein orientierendes Verfahren zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Bei Antwort "nein" sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen oder weitere Untersuchungen erforderlich.

Betrieb: Prüfer:
Arbeitsplatz/Tätigkeit Datum:
1. Gerätesicherheit ja nein
Die am Arbeitsplatz verwendeten Geräte tragen das CC- und/oder das GS-Zeichen. [ ] [ ]
2. Bildschirm
Die oberste Bildschirmzeile liegt höchstens in Augenhöhe. [ ] [ ]
Der Bildschirm ist leicht dreh- und neigbar. [ ] [ ]
Er ist strahlungsarm nach Herstellerangabe. [ ] [ ]
Die Bildschirmdiagonale beträgt> 15 Zoll (sichtbar 35 cm) bzw. für Grafik- u. ä. Anwendungen>17 Zoll (sichtbar 40 cm). [ ] [ ]
Das Bild ist stabil und flimmerfrei. [ ]2 [ ]
Auf dem Bildschirm sind keine störenden 0 Reflexe oder Spiegelungen. [ ] [ ]
3. Zeichengestaltung
Schriftzeichen sind ausreichend groß (Großbuchstabenhöhe> 2,6 mm, auch für Abstände < 50 cm) [ ] [ ]
Die Zeichenschärfe entspricht der Qualität von Druckbuchstaben. [ ] [ ]
Der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund ist ausreichend groß und einstellbar. [ ] [ ]
4. Tastatur/Maus
Die Tastatur ist getrennt vom Bildschirm. [ ] [ ]
Die Tastatur ist geringfügig geneigt, die mittlere Buchstabenreihe hat eine Bauhöhe von< 3 cm. [ ] [ ]
Vor der Tastatur stehen (5-10) cm freie Tischfläche zum Auflegen der Handballen zur Verfügung [ ] [ ]
Maus und Unterlage befinden sich im kleinen Greifraum (< 30 cm ab Tischvorderkante). [ ] [ ]
5. Arbeitsstisch
Tischbreite> 160 cm [ ] [ ]
Tischtiefe> 80 cm [ ] [ ]
Gesamtfläche bei Tischkombination> 1,28 m2

[ ] [ ]
Tischhöhe: verstellbar (68-76) cm oder 72 cm bei nicht höhenverstellbarem Tisch. [ ] [ ]
Beinraumhöhe> 65 cm. [ ] [ ]
Beinraumbreite> 58 cm. [ ] [ ]
Beinraumtiefe> 60 cm. [ ] [ ]
6. Drehstuhl
5-Rollen-Untergestell mit gebremsten Rollen, abhängig von der Härte des Fußbodenbelages [ ] [ ]
höhenverstellbar [ ] [ ]
gepolsterte Sitzfläche, abgerundete Vorderkante [ ] [ ]
gepolsterte und verstellbare Rückenlehne mit Unterstützung im Lendenbereich [ ] [ ]
dynamisches Sitzen (Haltungswechsel) ist möglich

[ ] [ ]
7. Anpassung der Arbeitsmittel an die ja nein Körpermaße
Unterarm etwa waagerecht, Hände in Tastaturhöhe, Winkel zwischen Ober- und Unterarm> 90° [ ] [ ]
Oberschenkel etwa waagerecht, Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel> 90° [ ] [ ]
volle Auflage der Füße auf dem Fußboden ist erreichbar (falls nicht, ist Fußstütze erforderlich)

[ ] [ ]
Die Fußstütze ist, falls erforderlich, vorhanden. [ ]1 [ ]
ganzflächige Fußauflage auf der Fußstütze möglich, Fläche> (45 x 35 cm2) [ ]1 [ ]
8. Vorlagenhalter (falls erforderlich)
stabil, mindestens geeignet für DIN-A4-Belege [ ]1 [ ]
frei positionierbar [ ]1 [ ]
Der Sehabstand zur Vorlage ist etwa gleich dem Sehabstand zum Bildschirm (45-60 cm); die Anordnung entspricht der Arbeitsaufgabe: [ ]1 [ ]
9. Platzbedarf/Arbeitsplatzanordnung
Fläche je Arbeitsplatz> 8 m2, in Großraumbüros>12 m2 [ ] [ ]
freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz> 1,5 m2 [ ] [ ]
Mindesttiefe 1,0 m [ ] [ ]
Verbindungsgänge zum persönl. Arb.platz> 0,6 m [ ] [ ]
stolperfrei (beachte z.B. Leitungsverlegungen) [ ] [ ]
Blick parallel zur Fensterfront [ ] [ ]
Blick parallel zu Leuchtenbändern [ ] [ ]
10. Beleuchtung
hell genug (> 500 lx) [ ]2 [ ]
Die Lampen/Leuchten blenden nicht. [ ] [ ]
Die Oberflächen der Geräte und Tische sind matt. [ ] [ ]
Die Beleuchtung flimmert nicht. [ ] [ ]
Nur Lampen gleicher Lichtfarbe sind vorhanden. [ ] [ ]
Außenjalousien oder Innenrollos regulieren den Sonnenlichteinfall. [ ] [ ]
11. Sonstige Arbeitsumgebung
Lärm: hinreichend leise (Büro< 55 dB [A]) [ ]2 [ ]
Klima: Raumtemperatur 20 °C bis 26 °C [ ] [ ]
Luftfeuchtigkeit angenehm (40 bis 65 %) [ ]2 [ ]
zugluftfrei (Luftgeschw.< 0,15 m/s) [ ]2 [ ]
12. Schnittstelle Mensch - Maschine3
Die Informationen werden in Positivdarstellung angeboten (dunkle Zeichen auf hellem Grund). [ ] [ ]
Das System gibt Angaben/Hilfen über den jeweiligen Ablauf. [ ] [ ]
Die Informationen werden in einem dem Nutzerangepassten Format und Tempo angezeigt. [ ] [ ]
13. Organisatorische Maßnahmen
Es besteht die Möglichkeit, die Bildschirmarbeit durch Tätigkeitswechsel oder Kurzpausen zu unterbrechen. [ ] [ ]
Die Beschäftigten wurden im Umgang mit dem Bildschirmgerät unterwiesen. [ ] [ ]
Die Beschäftigten oder ihre Vertretung (Betriebsrat/Personalrat) wurden bei der Einrichtung des Bildschirm-Arbeitsplatzes beteiligt. [ ] [ ]
14. Vorsorgemaßnahmen
Die Beschäftigten sind über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen informiert und kennen Maßnahmen zur Vermeidung. [ ] [ ]
Eine Erst- bzw. Nachuntersuchung des Sehvermögens der Beschäftigten wurde angeboten. [ ] [ ]
15. Sonstige Maßnahmen
Auf eine Überprüfung des Arbeitsplatzes aus sonstigen Gründen kann verzichtet werden. [ ] [ ]
Eine weitergehende Beurteilung des Arbeitsplatzes ist bei besonderer psychischer Beanspruchung (z.B. bei überwiegender Datenerfassung) erforderlich.
1) Nur bewerten, wenn erforderlich
2) Subjektive Einschätzung ausreichend
3) Bei der Beschaffung der Software ist zu prüfen, ob DIN EN ISO 9241-10 erfüllt ist.

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Produktliste der freigegebenen IT-Lösungen zur technischen Anbindung von Telearbeitsplätzen in der hessischen Landesverwaltung Anlage 3 


Produktbezeichnung VPN-Einwahl über ISDN VPN-Einwahl über ISDN NCP
Anbieter HZD HZD NCP engineering GmbH, Dombühler Straße 2, Nürnberg
Ansprechpartner Peter Müller, Telefon 06 11/34 02 35 Peter Müller, Telefon 06 11/34 02 35 Roger Faust, Büro Mitte, Telefon 069 / 95 11 29 01
Infos Produkt- und Leistungsbeschreibung  der HZD Produkt- und Leistungsbeschreibung der HZD www.ncp.de
Einsatzbereiche in der Landesverwaltung Sicherer exklusiver Zugriff über eine ISDN- Wählverbindung auf Netzwerkinfrastruktur des Landes Hessen, z.B. Server und Applikationen im HCN und allen angeschlossenen Kundennetzen. Sicherer Zugriff über das Internet auf Netzwerkinfrastruktur des Landes Hessen, z.B. Server und Applikationen im HCN und allen angeschlossenen Kundennetzen. Anbindung der Telearbeitsplätze im nachgeordneten Bereich des HSM. Anbindung von ärztlichen Außengutachtern in den Schwerbehindertenverfahren der hessischen Versorgungsverwaltung
Eingesetzt seit 1. Januar 2002 1. Januar 2003 2002
Rahmen-
bedingungen
ISDN-Anschluss, ISDN-Adapter, Windows-Betriebssystem Internet-Anschluss, Windows-Betriebssystem End-to-End-Verschlüsselung im öffentlichen Wählnetz (ISDN-Verbindung). Direktanbindung von externen Arbeitsplätzen zur Dienststelle
Gründe für den
Einsatz
Einheitliche Konfiguration und Benutzerrechte am Telearbeitsplatz; am Markt etablierte IP-Sec-Lösung; sicherer zentraler Zugang in das HCN; feste Lokation durch zusätzliche Authentifizierung über Einwahlnummer. Am Markt etablierte IP-Sec-Lösung; sicherer zentraler Zugang in das HCN, keine spezielle Hardware erforderlich; mobiler Einsatz; kein fester Einwahlpunkt nötig; sehr günstig bei DSL, mit Flatrate. IT-Lösung mit hohem Durchsatz und hoher Sicherheit für Aufgabenstellung notwendig. Produkt wird vom BSI im IVBB-Projekt empfohlen.
Ansprechpartner
der Verwaltung
Kundenberater der HZD Kundenberater der HZD Herr Niels, HSM UHD,
Telefon 0 69/1 53 54 23
ENDE

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