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Regelwerk

Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständige Behörde
- Bremen -

Vom 15. Januar 2008
(GBl. Nr. 4 vom 28.01.2008 S. 10)



Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde für die Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595), ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Arbeitsstättenverordnung zuständigen Behörden vom 26. April 1976 (Brem.ABl. S. 199 - 7103-a-1), geändert durch Bekanntmachung vom 30. August 1982 (Brem.ABl. S. 279), außer Kraft.

ENDE


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