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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
- Bremen -
Vom 29. Mai 2024
(Brem.GBl. Nr. 56 vom 21.06.2024 S. 268)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Das Bremische Beamtengesetz vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (Brem.GBl. S. 607, 644) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 59 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Das Nähere, insbesondere die Bestandteile der Beurteilung, das Verfahren sowie die Gewichtung von Einzelmerkmalen regelt der Senat durch Rechtsverordnung. | "Das Nähere, insbesondere
regelt der Senat durch Rechtsverordnung." |
b) Satz 2
Dabei kann auch ein Verfahren zur Einschätzung von Vorgesetzten durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen werden.
wird aufgehoben.
2. In § 91 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Satz 5" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 241445
ENDE |
(Stand: 01.07.2024)
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