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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
- Bremen -
Vom 10. September 2019
(Brem.GBl. Nr. 99 vom 12.09.2019 S. 581)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 10 Absatz 5 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, 17 -2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. der persönlichen Referentinnen oder Referenten und Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren, | "4. der Büroleiterinnen oder Büroleiter, der persönlichen Referentinnen oder Referenten und der Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren". |
2. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 eingefügt:
"5. der persönlichen Referentin oder des persönlichen Referenten der Präsidentin oder des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft,".
3. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 werden die Ziffern 6 und 7.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ID: 191803
ENDE |
(Stand: 24.09.2019)
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