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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
- Bremen -

Vom 10. September 2019
(Brem.GBl. Nr. 99 vom 12.09.2019 S. 581)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 10 Absatz 5 des Bremischen Beamtengesetzes vom 22. Dezember 2009 (Brem.GBl. 2010, 17 -2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2019 (Brem.GBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 4 erhält folgende Fassung:

alt neu
4. der persönlichen Referentinnen oder Referenten und Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren, "4. der Büroleiterinnen oder Büroleiter, der persönlichen Referentinnen oder Referenten und der Pressereferentinnen oder Pressereferenten der Senatorinnen oder Senatoren".

2. Nach Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 eingefügt:

"5. der persönlichen Referentin oder des persönlichen Referenten der Präsidentin oder des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft,".

3. Die bisherigen Ziffern 5 und 6 werden die Ziffern 6 und 7.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ID: 191803

ENDE

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(Stand: 24.09.2019)

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