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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Vom 28. Juni 2005
(GBl. 2005 Nr. 33 vom 13.07.2005 S. 308)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 25a Abs. 1 des Bremischen Beamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1995 (Brem.GBl. S. 387 - 2040-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:

"Abweichend von Satz 1 werden die Ämter aller Leiter öffentlicher Schulen zunächst für zwei Jahre übertragen; abweichend von Satz 2 beträgt die zweite zulässige Amtszeit acht Jahre."

2. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2005 in Kraft.

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