![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk Arbeitsschutz |
Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden
- Bremen -
Vom 11. Februar 2014
(Brem.Abl. Nr. 28 vom 24.02.2014 S. 174)
Der Senat bestimmt:
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
![]() |
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓