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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetzes
Vom 9. Mai 2012
(GVBl. Nr. 8 vom 15.05.2012 S. 155)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über die Zuständigkeit zum Vollzug von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Anlagen- und Produktsicherheit und des Chemikalienrechts (Bayerisches Arbeitsschutz-Zuständigkeitsgesetz -BayArbZustG) vom 24. Juli 1998 (GVBl S. 423, BayRS 805-1-A), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 9. Juli 2007 (GVBl S. 442), wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 5 wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt.
2. Es wird folgende Nr. 6 angefügt:
"6. Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2433) in der jeweils geltenden Fassung sowie von Rechtsverordnungen, die auf Grundlage der §§ 3 und 5 NiSG erlassen wurden,".
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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