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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

Vom 22. April 2010
(GVBl. Nr. 9 vom 17.05.2010 S. 222, ber. 2014 S. 475)



Auf Grund des Art. 5 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl S. 942, BayRS 86-7-A), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (GVBl S. 640), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen folgende Verordnung:

§ 1

Die Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze ( AVSG) vom 2. Dezember 2008 (GVBl S. 912, ber. S. 982, BayRS 86-8-A), zuletzt geändert durch §§ 4 und 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes vom 12. April 2010 (GVBl S. 166), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht werden in der Überschrift zu Teil 1 Abschnitt 2 die Worte "und 2009" durch die Worte " bis 2011" und die Worte "und 2008" durch die Worte "bis 2010" ersetzt.

2. In der Überschrift zu Teil 1 Abschnitt 2 werden die Worte "und 2009" durch die Worte " bis 2011" und die Worte "und 2008" durch die Worte "bis 2010" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 1 Satz 1 werden vor dem Wort "(Fehlbeträge)" die Worte "in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung" eingefügt.

4. In § 6 Satz 1 werden nach dem Wort " § 2" die Worte "in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung" eingefügt.

5. In § 8 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "und zum 1. April 2009" durch die Worte " , zum 1. April 2009, zum 1. April 2010 und zum 1. April 2011" ersetzt.

6. § 137 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
 (2) Teil 1 Abschnitt 1 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008, Teil 10 Abschnitt 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012, Teil 1 Abschnitt 2 und Teil 8 Abschnitte 5 bis 7 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. " (2) Teil 1 Abschnitt 1 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008, Teil 10 Abschnitt 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009, Teil 8 Abschnitte 5 bis 7 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2010 und Teil 1 Abschnitt 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft."

§ 2

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