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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Ladenschlussverordnung
Vom 17. September 2007
(GVBl. Nr. 21 vom 28.09.2007 S. 648)
Gl.-Nr.: 8050-20-1-A
Auf Grund von § 10 Abs. 1 und 2 sowie § 23 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:
Die Anlage zur Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl. S. 340, BayRS 8050-20-1-A), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2006 (GVBl. S. 96), wird wie folgt geändert:
1. In der Spalte "Regierungsbezirk, Landkreis, kreisfreie Gemeinde" werden vor den Worten "Lkr. Regensburg" die Worte "Stadt Regensburg" eingefügt.
2. In der Spalte "Gemeinde bzw. Gemeindeteil" werden
a) bei der "Stadt Regensburg" die Worte "Stadt Regensburg (nur Altstadt südlich der Donau innerhalb des Grüngürtels, Stadtamhof, Oberer und Unterer Wöhrd)" eingefügt,
b) beim "Lkr. Coburg" unter den Worten "Stadt Bad Rodach" die Worte "Stadt Seßlach (nur Altstadt innerhalb der Stadtmauern)" eingefügt.
c) beim "Lkr. Dachau (Gliederungsebene gemäß Spalte "Regierungsbezirk, Landkreis, kreisfreie Gemeinde)" unter den Worten "Alte-Römer-Straße" die Worte "Markt Altomünster (nur Marktplatz und St.-Altohof)" angefügt und
d) wird bei der "Stadt Bayreuth" nach den Worten "im Anliegerbereich des Festspielhauses" das Wort "Bahnhofstraße," eingefügt.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. München, den 17. September 2007
(Stand: 16.06.2018)
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