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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Ladenschlussverordnung

Vom 31. Januar 2006
(GVBl. Nr. 3 vom 15.03.2006 S. 96)



Auf Grund von § 10 Abs. 1 und 2 sowie § 23 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl I S. 744); geändert durch Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl I S. 1954), erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

§ 1

Die Ladenschlussverordnung (LSch1V) vom 21. Mai 2003 (GVBl S. 340; BayRS 8050-20--1-A), geändert durch Verordnung vom 26. Juli 2005 (GVBl S. 302), wird wie folgt geändert:

1. Es wird der § 4a eingefügt.

2. Dem § 5 wird der Abs. 3 angefügt.

3. In der Anlage werden bei dem "Lkr. Altötting" in der Spalte "Gemeinde bzw. Gemeindeteil" nach den Worten "Stadt Burghausen (nur Altstadt bestehend aus den Nummern 1 bis 285 der Burg und der Curastraße)" die Worte "Markt Marktl (nur Marktplatz, Pfarrstraße, Schulstraße bis Einmündung Lederergasse, Bahnhofstraße bis Einmündung Kapellenweg)" angefügt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2006 in Kraft.

ENDE

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