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Änderungstext
Gesetz zur Erweiterung von Funktionsstellen an Grundschulen
- Berlin -
Vom 10. Juli 2024
(GVBl. Nr. 28 vom 20.07.2024 S. 463)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Die Besoldungsgruppe 13 in der Landesbesoldungsordnung a in Anlage I (Landesbesoldungsordnungen - a und B -) zum Landesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160; 2005 S. 463), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (GVBl. S. 479) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Amtsbezeichnung "Zweiter Konrektor" wird nach dem Funktionszusatz "- in einem Lehramt der Besoldungsgruppe a 12 an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern2) 9)" folgender Funktionszusatz angefügt:
2. In den Fußnoten wird nach Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt:
"3) erhält eine Amtszulage nach Anlage II."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung (21.07.2024) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 241922
ENDE |
(Stand: 07.08.2024)
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