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Regelwerk
Änderungstext

RL2016/2102-UmsetzG - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Berlin -

Vom 4. März 2019
(GVBl. Nr. 7 vom 14.03.2019 S. 210)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
BIKTG Bln - Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin
Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin

( wie eingefügt).

Artikel 2
Folgeänderungen

( 1) In Nummer 1 Absatz 4 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 710) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "E-Government-Gesetzes Berlin" ein Semikolon und die Wörter "Aufgaben der Durchsetzung und Überwachung der barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik nach dem Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin" eingefügt.

( 2) § 17

§ 17 Barrierefreie Informationstechnik

Öffentliche Stellen im Sinne des § 1 Abs. 2 gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die für die Steuerung des landesweiten Einsatzes von Informationstechnik in der Berliner Verwaltung zuständige Senatsverwaltung bestimmt im Einvernehmen mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

  1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen von Menschen mit Behinderung,
  2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
  3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

des Landesgleichberechtigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2006 (GVBl. S. 957), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 695) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 190599

ENDE

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(Stand: 19.04.2019)

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