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Regelwerk

Änderungstext

BerlBVAnpG 2012/2013 - Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2012/2013

Vom 21. September 2012
(GVBl. Nr. 24 vom 02.10.2012 S. 291)


Artikel I
Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2012 und 2013

- wie eingefügt -

Artikel II
Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften

§ 1 Änderung des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes

Die Anlagen 3 und 4 des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 306) erhalten die aus der Anlage 6 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

§ 2 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte

§ 4 der durch Artikel III des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) in Landesrecht übergeleiteten Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird die Angabe "9,96 Euro" durch die Angabe "10,52 Euro",
die Angabe "11,77 Euro" durch die Angabe "12,43 Euro",
die Angabe "16,15 Euro" durch die Angabe "17,05 Euro" und
die Angabe "22,27 Euro" durch die Angabe "23,51 Euro" ersetzt.

2. In Absatz 3 wird die Angabe "15,03 Euro" durch die Angabe "15,88 Euro",
die Angabe "18,62 Euro" durch die Angabe "19,67 Euro",
die Angabe "22,11 Euro" durch die Angabe "23,35 Euro" und
die Angabe "25,83 Euro" jeweils durch die Angabe "27,27 Euro" ersetzt.

§ 3 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

In § 4 Absatz 1 Nummer 1 der durch Artikel III des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266) in Landesrecht übergeleiteten Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird die Angabe "2,72 Euro" durch die Angabe "2,88 Euro" ersetzt.

Artikel III
Weitere Änderungen weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften

Gültig ab 01. August 2013

§ 1 Weitere Änderung des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes

Die Anlagen 3 und 4 des Berliner Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 306), das durch Artikel II § 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, erhalten die aus der Anlage 21 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

§ 2 Weitere Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte

§ 4 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), die zuletzt durch Artikel II § 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird die Angabe "10,52 Euro" durch die Angabe "10,73 Euro",
die Angabe "12,43 Euro" durch die Angabe "12,68 Euro",
die Angabe "17,05 Euro" durch die Angabe "17,39 Euro" und
die Angabe "23,51 Euro" durch die Angabe "23,98 Euro" ersetzt.

2. In Absatz 3 wird die Angabe "15,88 Euro" durch die Angabe "16,20 Euro",
die Angabe "19,67 Euro" durch die Angabe "20,06 Euro",
die Angabe "23,35 Euro" durch die Angabe "23,82 Euro" und
die Angabe "27,27 Euro" jeweils durch die Angabe "27,82" Euro ersetzt.

§ 3 Weitere Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

In § 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel II § 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe "2,88 Euro" durch die Angabe "2,94 Euro" ersetzt.

Artikel IV
Änderung des Landesbeamtengesetzes

In § 76 Absatz 5 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), das zuletzt durch Artikel III des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 306) geändert worden ist, wird die Angabe "8. Lebensaltersstufe" durch die Angabe "4. Stufe" und die Angabe "9. Lebensaltersstufe" durch die Angabe "5. Stufe" ersetzt.

Artikel V
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.

(2) Artikel III tritt am 1. August 2013 in Kraft.

(3) Artikel IV tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Anhang zu Artikel I § 2 Absatz 1 Nr. 1 BerlBVAnpG 2012/2013 Anlage 6

Gültig ab 1. August 2012

Überleitungstabelle Besoldungsordnungen A

Grundgehaltssätze
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungsgruppe Überleitungs-
stufe zu
Stufe 1


Stufe 1
Überleitungs-
stufe zu
Stufe 2


Stufe 2
Überleitungs-
stufe zu
Stufe 3


Stufe 3
Überleitungs-
stufe zu
Stufe 4


Stufe 4
Überleitungs-
stufe zu
Stufe 5


Stufe 5
Überleitungs-
stufe zu
Stufe 6

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