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Regelwerk

Änderungstext

Viertes Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes

Vom 3. Juli 2009
(GVBl. Nr. 17 vom 14.07.2009 S. 306)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

§ 15 des Landesgleichberechtigungsgesetzes in der Fassung vom 28. September 2006 (GVBl. S. 957, 958) wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 werden nach den Wörtern "Bauordnung für Berlin" die Wörter "oder des § 16 der Betriebs-Verordnung" eingefügt.

2. Absatz 2

(2) Ein Rechtsbehelf nach Absatz 1 ist unbeschadet kürzerer Fristen nach der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb von zwei Monaten nach formloser Mitteilung durch die zuständige Behörde an den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung über Entscheidungen oder Maßnahmen, die die in Absatz 1 genannten Vorschriften betreffen, zu erheben.

wird aufgehoben.

3. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.

4. Absatz 4

(4) Das Nähere über die Mitteilung von Entscheidungen und Maßnahmen nach Absatz 2 wird durch Verwaltungsvorschriften geregelt.

wird aufgehoben.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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