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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Fünfundzwanzigsten Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes

Vom 29. März 2007
(GVBl. Nr. 10 vom 11.04.2007 S. 130)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I
Änderung des Fünfundzwanzigsten Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes

In Artikel II des Fünfundzwanzigsten Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 335) wird folgender Absatz 6 angefügt:

"(6) Abweichend von Artikel I verbleibt es für die Beamten, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Altersteilzeitbeschäftigung aufgenommen haben, bei der Altersgrenze der §§ 106, 108 und 109 des Landesbeamtengesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung, soweit sich diese am 12. April 2007 in der Freistellungsphase befinden."

Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 29. März 2007

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